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Erstausstattung und Mehrbedarf beim Jobcenter

Das Wichtigste in Kürze

Für Babyausstattung und Umstandskleidung zahlt das Jobcenter eine Erstausstattung, auch wenn Sie sonst kein Grundsicherungsgeld bekommen, das Geld aber nicht reicht (§ 24 Absatz 3 SGB II). Wer Grundsicherungsgeld bezieht, erhält nach der 12. Schwangerschaftswoche zusätzlich 17 Prozent des Regelbedarfs als Mehrbedarf (§ 21 Absatz 2 SGB II).

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigJobcenter
Gebührgebührenfrei
Dauermeist einige Wochen
Fristvor dem Kauf beantragen - rückwirkend wird nichts gezahlt
Rechtsgrundlage§ 21 Absatz 2 und § 24 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch

Bekleidung und Ausstattung für ein Baby sind nicht im Regelbedarf enthalten. Das Jobcenter zahlt dafür eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - als Pauschale, Gutschein oder Sachleistung (§ 24 Absatz 3 SGB II).

Die Leistung steht nicht nur Menschen im Grundsicherungsbezug offen. Auch wer sonst seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet, aber die Anschaffungen aus eigenen Mitteln nicht voll bezahlen kann, kann sie beantragen.

Wer bereits Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt ab der 13. Schwangerschaftswoche außerdem einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs, bis zum Ende des Monats der Geburt.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Schwangerschaft nachweisen

    Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung beim Jobcenter vorlegen - das löst auch den Mehrbedarf aus.

  2. Erstausstattung gesondert beantragen

    Schriftlich oder über jobcenter.digital, vor jedem Kauf.

  3. Einkommen offenlegen

    Ohne laufenden Leistungsbezug prüft das Jobcenter Einkommen und Vermögen des Haushalts.

  4. Bescheid abwarten

    Er nennt Pauschale oder Gutschein und die Auszahlungstermine.

Besondere Fälle

Sozialhilfe statt Grundsicherungsgeld
Sind Sie nicht erwerbsfähig, ist das Sozialamt zuständig. Dort gibt es die Erstausstattung nach denselben Grundsätzen (§ 31 SGB XII).
Umzug in eine eigene Wohnung
Ziehen Sie wegen der Schwangerschaft erstmals in eine eigene Wohnung, kommt die Erstausstattung für die Wohnung dazu (§ 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB II). Holen Sie vor dem Umzug die Zusicherung des Jobcenters ein.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Bekomme ich die Erstausstattung auch ohne Grundsicherungsgeld?
Ja, wenn Sie die Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht voll decken können (§ 24 Absatz 3 Satz 3 SGB II). Das Jobcenter darf dabei Einkommen berücksichtigen, das Sie in den sechs Monaten nach der Entscheidung erzielen.
Wie viel Geld gibt es für die Erstausstattung?
Das bestimmt das örtliche Jobcenter, meist als Pauschale. Bundesweit festgelegt ist kein Betrag.
Ab wann gibt es den Mehrbedarf für Schwangere?
Nach der zwölften Schwangerschaftswoche, also ab der 13. Woche, bis zum Ende des Geburtsmonats. Er beträgt 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs (§ 21 Absatz 2 SGB II).
Was gehört zur Erstausstattung?
Grundausstattung für das Baby wie Kinderbett, Kinderwagen und Erstlingskleidung sowie Umstandskleidung für die Schwangere. Geräte für den Haushalt fallen unter die Wohnungserstausstattung.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Jobcenter. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

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Gehört dazu

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