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Schulamt Bremen

BremenKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Bremen ist das Die Senatorin für Kinder und Bildung, Rembertiring 8-12, 28195 Bremen. Telefon +49 421 361-13222.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Die Senatorin für Kinder und BildungRembertiring 8-12
28195 Bremen

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Bremen gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz.

Was Sie hier erledigen können

Einschulung und Zurückstellung

Über vorzeitige Einschulung und Zurückstellung entscheidet die Schulaufsicht auf Antrag - eingereicht wird er über die Schule.

Mitbringen
Geburtsurkunde · Schuleingangsuntersuchung · Begründung des Antrags
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
mehrere Wochen

Wann brauche ich das Schulamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Für Gebäude und Ausstattung ist der Schulträger zuständig (die Kommune), für Unterricht und Personal das Schulamt.
  • Anträge auf Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung laufen über die Schule, nicht direkt über das Amt.
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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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