Staatsanwaltschaft Gießen
Das Staatsanwaltschaft beim Landgericht Gießen finden Sie in der Marburger Straße 2, 35390 Gießen.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Staatsanwaltschaft beim Landgericht GießenMarburger Straße 2
35390 Gießen
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Der Name dieses Gerichts stammt aus dem amtlichen Verzeichnis der Justizverwaltungen (XJustiz-Codeliste GDS.Gerichte). Die Anschrift ist aus OpenStreetMap beziehungsweise aus der Lage des Gebäudes ermittelt und nicht amtlich - prüfen Sie sie vor einem Besuch.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Der Zuschnitt folgt eigenen Bezirken, die sich nicht an Kreisgrenzen halten. Im Zweifel fragen Sie dort nach, ob Sie richtig sind.
Was Sie hier erledigen können
Strafanzeige
Anzeigen können unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft oder bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden.
Das brauchen Sie
Wann brauche ich die Staatsanwaltschaft?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Anzeigen nimmt auch jede Polizeidienststelle entgegen - sie werden von dort weitergeleitet.
- Auskünfte zu laufenden Verfahren gibt es nur an Beteiligte und deren Anwälte.
Für welche Orte gilt das?
Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
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Häufige Fragen
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
Angaben ändern oder ergänzen