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Staatsanwaltschaft Schwäbisch Hall

Baden-WürttembergKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn - Zweigstelle Schwäbisch Hall finden Sie in der Salinenstraße 12, 74523 Schwäbisch Hall. Telefon +49 791 94664650.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Staatsanwaltschaft Heilbronn - Zweigstelle Schwäbisch HallSalinenstraße 12
74523 Schwäbisch Hall

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Der Zuschnitt folgt eigenen Bezirken, die sich nicht an Kreisgrenzen halten. Im Zweifel fragen Sie dort nach, ob Sie richtig sind.

Was Sie hier erledigen können

Strafanzeige

Anzeigen können unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft oder bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden.

Mitbringen
Personalausweis · Sachverhaltsdarstellung
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Bearbeitung je nach Verfahren

Wann brauche ich die Staatsanwaltschaft?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Anzeigen nimmt auch jede Polizeidienststelle entgegen - sie werden von dort weitergeleitet.
  • Auskünfte zu laufenden Verfahren gibt es nur an Beteiligte und deren Anwälte.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

BlaufeldenBraunsbachBühlertannCrailsheimFichtenauFichtenbergFrankenhardtGaildorfGerabronnIlshofenKirchberg an der JagstKreßbergLangenburgMainhardtMichelbach an der BilzMichelfeldOberrotObersontheimRosengarten (Schwäbisch Hall)Rot am SeeSatteldorfSchrozbergStimpfachSulzbach-LaufenVellbergWallhausen (Württemberg)Wolpertshausen

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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