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Führerscheinstelle Heilbronn

Baden-WürttembergKreisfreie Stadt
Das Wichtigste in Kürze

Die Führerscheinstelle Heilbronn finden Sie in der Marktplatz 7, 74072 Heilbronn. Telefon 07131/56-38 00. Geöffnet Montag 08:30-12:00 und an 3 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite17 Abschnitte

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:30-12:00
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30-12:00
Donnerstag14:00-18:00
Freitag08:30-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Führerscheinstelle HeilbronnMarktplatz 7
74072 Heilbronn

Träger: Stadt Heilbronn

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

Mit Bus und Bahn

  • Rathaus etwa 69 m
    Straßenbahn
  • Harmonie/Hafenmarktpassage etwa 288 m
    Straßenbahn
  • Harmonie/Kunsthalle etwa 310 m
    Bus
  • Neckarturm am Kurt-Schumacher-Platz etwa 323 m
    Bus

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrpläne und Barrierefreiheit der Haltestelle prüfen Sie bitte beim Verkehrsverbund.

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Weitere Standorte in Heilbronn

  • Fahrerlaubnisbehörde Heilbronn 0 km
    Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn · 07131/994-450

Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet von Stadt Heilbronn gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 44 Gemeinden.

Gut zu wissen vor Ort

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerechte Sitzgelegenheiten · Rollstuhlgerechter Eingang · Rollstuhlgerechter Parkplatz · Rollstuhlgerechtes WC

Angaben aus öffentlich zugänglichen Geschäftsdaten. Ob eine Rampe wirklich passt oder der Automat Karten nimmt, klären Sie im Zweifel telefonisch.

Was Sie hier erledigen können

Führerschein umtauschen

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen gestaffelt gegen einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert - es sind weder Prüfungen noch eine ärztliche Untersuchung nötig.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · aktuelles biometrisches Passfoto · alter Führerschein im Original
Gebühr
26,50 Euro nach dem Gebührentarif; den verbindlichen Betrag nennt die Behörde
Dauer
in der Regel drei bis vier Wochen bis zur Abholung

Führerschein verloren oder gestohlen

Bei Verlust oder Diebstahl stellt die Fahrerlaubnisbehörde einen Ersatz aus. Bei Diebstahl gehört die polizeiliche Anzeige dazu.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · aktuelles biometrisches Passfoto · bei Diebstahl: polizeiliche Anzeige · Versicherung an Eides statt über den Verbleib
Gebühr
26,50 Euro - den verbindlichen Betrag nennt die Behörde vor Ort
Dauer
in der Regel drei bis vier Wochen

Fahrerlaubnis erstmals beantragen

Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts gestellt, meist vermittelt über die Fahrschule. Er kann vor der theoretischen Prüfung eingereicht werden.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · aktuelles biometrisches Passfoto · Sehtest einer Augenoptikerin oder eines Augenarztes · Bescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe
Gebühr
ortsabhängig - verbindlich ist die zuständige Behörde
Dauer
je nach Behörde vier bis sechs Wochen

Wann brauche ich die Führerscheinstelle?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Für ein biometrisches Passfoto vorher zum Fotografen; Automaten in der Behörde gibt es nicht überall.

Wann muss ich umtauschen?

Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Bis wann muss ich umtauschen?

Der Pflichtumtausch läuft gestaffelt bis zum 19. Januar 2033. Maßgeblich ist bei Papierführerscheinen Ihr Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr.

Papierführerschein (bis 31.12.1998)

GeburtsjahrFrist
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Kartenführerschein (1999 bis 18.01.2013)

AusstellungsjahrFrist
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Stand 5. September 2026.

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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AbstattBad FriedrichshallBad RappenauBad WimpfenBeilsteinBrackenheimCleebronnEllhofenEppingenErlenbachFleinGemmingenGundelsheim (Württemberg)GüglingenHardthausen am KocherIlsfeldIttlingenJagsthausenKirchardtLangenbrettachLauffen am NeckarLehrensteinsfeldLeingartenLöwensteinMassenbachhausenMöckmühlNeckarsulmNeckarwestheimNeudenauNeuenstadt am KocherNordheimObersulmOedheimOffenauRoigheimSchwaigernTalheim (Landkreis Heilbronn)UntereisesheimUntergruppenbachWeinsbergWiddernWüstenrotZaberfeld

Führerscheinstellen in der Umgebung

Weitere Ämter in Heilbronn

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Was kostet der Umtausch?
Der Pflichtumtausch kostet 26,50 Euro. Lassen Sie sich den neuen Führerschein zuschicken, kommen 6,50 Euro dazu.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Der alte Führerschein verliert seine Gültigkeit als Nachweis. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, aber wer ohne gültiges Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

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