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Jobcenter Hamburg

HamburgKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Das Jobcenter team.arbeit.hamburg - Standort Mitte finden Sie in der Norderstraße 103, 20097 Hamburg. Telefon +49 40 24851444. Termine lassen sich online vereinbaren. Geöffnet Montag 08:30-11:30 und an 3 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:30-11:30
Dienstag08:30-11:30
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30-11:30
Freitag08:30-11:30
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg - Standort MitteNorderstraße 103
20097 Hamburg

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Hamburg gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz.

Was Sie hier erledigen können

Bürgergeld beantragen

Für erwerbsfähige Menschen, deren Einkommen den Bedarf nicht deckt.

Mitbringen
Personalausweis · Kontoauszüge der letzten drei Monate · Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung · Nachweise über Einkommen
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Bearbeitung mehrere Wochen

Vermittlung und Weiterbildung

Das Jobcenter vermittelt Stellen und fördert Qualifizierungen.

Mitbringen
Lebenslauf · Zeugnisse
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
nach Vereinbarung

Wann brauche ich das Jobcenter?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wird - Unterlagen können nachgereicht werden.
  • Termine beim Jobcenter sind verbindlich; wer nicht kann, sollte vorher absagen.
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Häufige Fragen

Jobcenter oder Agentur für Arbeit?
Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld nach Beitragszahlung. Das Jobcenter ist für das Bürgergeld zuständig, wenn kein oder kein ausreichender Anspruch mehr besteht.
Brauche ich einen Termin?
Der Träger bietet eine Online-Terminvergabe an - wählen Sie dort Ihr Anliegen aus. Ob ein Termin Pflicht ist, regelt jede Behörde selbst; ohne Termin sind die Wartezeiten meist deutlich länger.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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