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Kfz-Zulassungsstelle Hamburg

HamburgKreisfreie Stadt
Das Wichtigste in Kürze

Die Kfz-Zulassungsstelle Hamburg finden Sie in der Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg. Telefon 040-42858-0. Geöffnet Montag 07:00-14:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite13 Abschnitte

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag07:00-14:00
Dienstag07:00-18:00
Mittwoch07:00-14:00
Donnerstag07:00-18:00
Freitag07:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Kfz-Zulassungsstelle HamburgAusschläger Weg 100
20537 Hamburg

Träger: Landesbetrieb Verkehr (LBV)

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

Mit Bus und Bahn

  • Ausschläger Weg (LBV) etwa 57 m
    Bus
  • Wendenstraße (Mitte) etwa 319 m
    Bus
  • Grüne Brücke etwa 414 m
    Bus
  • Süderstraße etwa 433 m
    Bus

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrpläne und Barrierefreiheit der Haltestelle prüfen Sie bitte beim Verkehrsverbund.

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Weitere Standorte in Hamburg

  • Kfz-Zulassungsstelle Hamburg (Nebenstelle) 13 km
    Bergedorfer Str. 74, 21033 Hamburg · 040-42858-0
  • Kfz-Zulassungsstelle Hamburg (Nebenstelle) 10 km
    Schellerdamm 5-7, 21079 Hamburg · 040-42858-0
  • Kfz-Zulassungsstelle Hamburg (Nebenstelle) 14 km
    Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg · 040-42858-0
  • Kfz-Zulassungsstelle Hamburg (Nebenstelle) 9 km
    Schnackenburgallee 43, 22525 Hamburg · 040-42858 3200

Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet von Landesbetrieb Verkehr (LBV) gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz.

Was Sie hier erledigen können

Fahrzeug zulassen

Ein Fahrzeug wird dort zugelassen, wo die Halterin oder der Halter den Wohnsitz hat - bei Firmen am Sitz des Unternehmens.

Das brauchen Sie

Gebühr
30,00 Euro - über das Internet (i-Kfz) 12,80 Euro
Dauer
meist am selben Tag, mit Termin

Fahrzeug ummelden

Nach einem Umzug oder Halterwechsel muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Das Kennzeichen darf in vielen Fällen mitgenommen werden.

Das brauchen Sie

Gebühr
27,10 Euro mit neuem Kennzeichen, 23,60 Euro mit dem bisherigen - über das Internet 12,10 beziehungsweise 9,90 Euro
Dauer
meist am selben Tag

Fahrzeug abmelden

Die Außerbetriebsetzung beendet Steuer- und Versicherungspflicht. Das Kennzeichen kann bis zu zwölf Monate reserviert bleiben.

Das brauchen Sie

Gebühr
15,90 Euro - über das Internet 2,10 Euro, also ein Achtel
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich die Kfz-Zulassungsstelle?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die eVB-Nummer der Versicherung bereithalten - ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen.
  • Beim Ab- und Ummelden gehören die Kennzeichenschilder mit; bei einer Erstzulassung gibt es sie noch nicht.
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Kfz-Zulassungsstellen in der Nähe von Hamburg

  • Kfz-Zulassungsstelle Hamburg (Nebenstelle) 10 km
    Schellerdamm 5-7, 21079 Hamburg · 040-42858-0
  • Kfz-Zulassungsstelle Hamburg (Nebenstelle) 9 km
    Schnackenburgallee 43, 22525 Hamburg · 040-42858 3200
  • Kfz-Zulassungsstelle Hamburg (Nebenstelle) 14 km
    Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg · 040-42858-0
  • Landkreis Harburg KFZ-Zulassungsstelle Hittfeld (Öffnungszeit mit Termin) 18 km
    An d. Reitbahn 6, 21218 Seevetal · +49 4171 693800

Weitere Ämter in Hamburg

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

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