Führerschein umtauschen in der Führerscheinstelle
Die Geschichte des Führerscheins nahm bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts ihren Lauf. Damals wurde erstmals eine Ausbildung samt Prüfung für Autofahrer vorgeschrieben. Heutzutage ist dies eine absolute Selbstverständlichkeit. Ein wichtiger Meilenstein war die Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen in der EU. Diese erfolgte durch die Fahrerlaubnis-Verordnung, die 1999 EU-weit in Kraft trat. Im Zuge dessen wurde auch der EU-Kartenführerschein eingeführt. Zu Beginn des Jahres 2013 wurde schließlich die Fahrerlaubnis-Verordnung geändert.
Aufgrund der neuen Regelungen ist ein Umtausch von Führerscheinen erforderlich, die vor dem 19. Januar des Jahres 2013 ausgestellt wurden. Wer noch einen alten Führerschein hat, muss zwar nicht den Verlust der Fahrerlaubnis fürchten, aber seinen Führerschein rechtzeitig umtauschen. </p
5 Tipps zum Führerscheinumtausch
Unabhängig davon, ob man an seinem alten Führerschein hängt oder bislang aus Bequemlichkeit einen Umtausch unterlassen hat, muss man in absehbarer Zeit den zwingend erforderlichen Führerscheinumtausch vornehmen.
Bürgerinnen und Bürger, die angesichts des Pflichtumtauschs in einen EU-Kartenführerschein verunsichert sind, sollten die folgenden Tipps beherzigen:
- Buchen Sie frühzeitig einen Termin in der Führerscheinstelle!
- Bringen Sie zum Führerscheinumtausch Ihren alten Führerschein, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit!
- Bedenken Sie, dass Ihr alter Führerschein nach Ablauf der Umtauschfrist ungültig wird!
- Planen Sie für den Führerscheinumtausch vier bis sechs Wochen ein!
- Lassen Sie Ihren alten Führerschein entwerten, um ihn als Andenken behalten zu dürfen!
Welche Führerscheine müssen umgetauscht werden?
Alte Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind von dem verpflichtenden Umtausch in einen EU-Kartenführerschein betroffen. Fahrerlaubnisinhaber/innen sollten sich rechtzeitig den EU-weit einheitlichen Kartenführerschein holen. Aufgrund seines Kartenformats passt er ohnehin besser ins Portemonnaie.
Welche Fristen gelten für den Führerscheinumtausch?
Die Frage, bis wann man seinen alten Führerschein umtauschen muss, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Fristen hängen vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers beziehungsweise vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ab. Nachfolgend gibt es zum besseren Verständnis zwei Übersichten.
Umtauschfristen für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Frist für den Führerscheinumtausch |
|---|---|
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 - 1958 | 19. Januar 2022 |
| 1959 - 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 - 1970 | 19. Januar 2024 |
| ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Umtauschfristen für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
| Ausstellungsjahr | Frist für den Führerscheinumtausch |
|---|---|
| 1999 - 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 - 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 - 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 - 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Wo muss der Führerschein umgetauscht werden?
Die Zuständigkeit für den Führerscheinumtausch liegt stets bei der Führerscheinstelle, die für den Wohnort des Fahrerlaubnisinhabers zuständig ist.
Bürgerinnen und Bürger mit einem alten Führerschein wenden sich folglich einfach an ihre Führerscheinstelle und beantragen dort den Umtausch ihres alten Führerscheins in einen EU-Führerschein.