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Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten

Der Kindesunterhalt obliegt grundsätzlich den Eltern. Wenn sich diese trennen, leistet in der Regel ein Elternteil den Betreuungsunterhalt, während der andere Elternteil zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist. In der Praxis ergeben sich hier häufig Probleme und Konflikte, wenn die Zahlungen beispielsweise ausbleiben oder zu gering sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es dann einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt geben, sodass der Lebensunterhalt des Kindes gesichert ist.

Rund um den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gibt es viele Fragen und Unsicherheiten. Familien sollten diesen nachgehen und sich eingehend informieren. Nur so können sie ergründen, worauf sie Anspruch haben und was sie bei Schwierigkeiten tun können.

5 Tipps rund um den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt

Wenn die Partnerschaft zwischen den Eltern zerbricht, ist dies für die gesamte Familie ein einschneidendes Erlebnis. Vor allem bei massiven Konflikten, die vielfach mit Streit ums Geld einhergehen, ergeben sich äußerst belastende Situationen. Die Kinder leiden ganz besonders, weil sie beide Elternteile brauchen und lieben. Im Zuge einer traumatischen Trennung zerbricht ihre heile Welt. Zahlt der zu Barunterhalt verpflichtete Elternteil nicht, kommen noch Existenzängste hinzu.

Die folgenden Tipps sollen helfen, den Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt zu beziehen und im Bedarfsfall zu erhalten.

  • Vereinbaren Sie bei ausbleibenden oder unregelmäßigen Unterhaltszahlungen einen Termin beim Jugendamt!
  • Fügen Sie dem Antrag auf Unterhaltsvorschuss eine Kopie Ihres Personalausweises, der Geburtsurkunde des Kindes und des Unterhaltstitels bei!
  • Bringen Sie die letzte Unterhaltsberechnung zum Termin beim Jugendamt mit!
  • Informieren Sie das Jugendamt über sonstige Vereinbarungen zum Kindesunterhalt!
  • Nehmen Sie die Beistandschaft des Jugendamtes in Anspruch, um den Kindesunterhalt zu klären!

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt?

Das Jugendamt zahlt einen Unterhaltsvorschuss an Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben. Der andere Elternteil ist zwar zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet, doch wenn dieser gar nicht, unregelmäßig oder unzureichend zahlt, kann gegebenenfalls das Jugendamt einspringen. Kinder bis zum zwölften Lebensjahr erhalten zeitlich uneingeschränkten Unterhaltsvorschuss. Bei Kindern zwischen 12 und 18 Jahren wird dieser nur gewährt, wenn sie keine Leistungen nach SGB II beziehen oder der Elternteil, bei dem sie leben, im SGB II-Bezug einen Brutto-Verdienst von mindestens 600 Euro hat.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses, der vom Jugendamt gezahlt wird, unterliegt einem festen Satz, der wiederum vom Alter des betreffenden Kindes abhängt. Die folgende Übersicht macht dies deutlich:

Alter des Kindes Höhe des monatlichen Unterhaltsvorschusses
0 bis 5 Jahre bis zu 174 Euro
6 bis 11 Jahre bis zu 232 Euro
12 bis 17 Jahre bis zu 309 Euro

Wie holt sich das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss zurück?

Im Rahmen des Unterhaltsvorschusses geht das Jugendamt lediglich in Vorleistung und zahlt an den Berechtigten den Unterhalt aus. Das Amt holt sich diesen vom Unterhaltspflichtigen selbstverständlich zurück, schließlich ist dieser in der Pflicht. Der Unterhaltspflichtige wird vom Jugendamt angeschrieben und aufgefordert, seine Einkünfte offenzulegen. Ergibt sich daraus eine Leistungsunfähigkeit, muss er zunächst nicht zahlen. Sobald aber eine Zahlungsfähigkeit gegeben ist, ist die Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses an das Jugendamt fällig.