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Rathaus Bad Schandau

SachsenKreis Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Bad Schandau ist das Rathaus, Dresdner Str. 3, 01814 Bad Schandau.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

RathausDresdner Str. 3
01814 Bad Schandau

  • Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemeldet sind - das sind 28 Gemeinden.

Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.

Was Sie hier erledigen können

Meldeangelegenheiten und Ausweise

An- und Ummeldung, Personalausweis, Reisepass und Beglaubigungen erledigt das Bürgerbüro im Haus.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · bei Anmeldung: Wohnungsgeberbestätigung
Gebühr
Anmeldung gebührenfrei, Ausweise nach Gebührenverordnung
Dauer
meist sofort

Gewerbe und Ordnung

Gewerbeanmeldung, Fundbüro und Anwohnerparkausweise laufen über das Ordnungsamt der Gemeinde.

Mitbringen
Personalausweis · je nach Anliegen weitere Nachweise
Gebühr
nach der Gebührensatzung der Gemeinde
Dauer
meist sofort

Urkunden und Eheschließung

Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden stellt das Standesamt aus - zuständig ist der Ort des Ereignisses.

Mitbringen
Personalausweis · Angaben zum Ereignis
Gebühr
landesrechtlich verschieden
Dauer
oft sofort

Wann brauche ich das Rathaus?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Viele Anliegen erledigt nicht das Rathaus selbst, sondern ein Fachamt darin - fragen Sie an der Pforte nach der zuständigen Stelle.
  • Kleine Gemeinden haben oft nur an wenigen Tagen geöffnet. Prüfen Sie die Zeiten vor der Fahrt.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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