Rathaus Mainz
Zuständig für Mainz ist das Stadthaus Große Bleiche, Jockel-Fuchs Platz 1 Dienstbetrieb Rathaus derzeit im Stadthaus Große Bleiche Große Bleiche 46, Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz. Telefon +49 6131 120. Geöffnet Montag 06:00-22:00 und an 4 weiteren Tagen.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Jetzt geöffnet, bis 20:00 Uhr
| Montag | 06:00-22:00 |
|---|---|
| Dienstag | 06:00-20:00 |
| Mittwoch | 06:00-20:00 |
| Donnerstag | 06:00-20:00 |
| Freitag | 06:00-19:00 |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.
Anschrift und Kontakt
Stadthaus Große BleicheJockel-Fuchs Platz 1 Dienstbetrieb Rathaus derzeit im Stadthaus Große Bleiche Große Bleiche 46, Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
- Telefon+49 6131 120
- Websitemainz.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
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Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist die Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde. Eine Nachbargemeinde kann Ihr Anliegen nicht bearbeiten, auch wenn sie näher liegt.
Was Sie hier erledigen können
Meldeangelegenheiten und Ausweise
An- und Ummeldung, Personalausweis, Reisepass und Beglaubigungen erledigt das Bürgerbüro im Haus.
Gewerbe und Ordnung
Gewerbeanmeldung, Fundbüro und Anwohnerparkausweise laufen über das Ordnungsamt der Gemeinde.
Urkunden und Eheschließung
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden stellt das Standesamt aus - zuständig ist der Ort des Ereignisses.
Wann brauche ich das Rathaus?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Viele Anliegen erledigt nicht das Rathaus selbst, sondern ein Fachamt darin - fragen Sie an der Pforte nach der zuständigen Stelle.
- Kleine Gemeinden haben oft nur an wenigen Tagen geöffnet. Prüfen Sie die Zeiten vor der Fahrt.
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Häufige Fragen
- Welche Ämter sitzen im Rathaus?
- Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Üblicherweise Bürgerbüro, Standesamt und Ordnungsamt; in größeren Städten kommen Bau-, Sozial- und Jugendamt hinzu. Welche Stellen wir am Ort kennen, steht weiter unten auf dieser Seite.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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