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Rathaus Roßwein

SachsenKreis MittelsachsenAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Die Stadtverwaltung Roßwein finden Sie in der Markt 4, 04741 Roßwein. Telefon +49 34322 4660. Geöffnet Montag 09:00-12:00 und an 3 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag09:00-12:00
Dienstag09:00-12:00 und 14:00-18:00
Mittwoch09:00-12:00
Donnerstag09:00-12:00 und 14:00-16:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Stadtverwaltung RoßweinMarkt 4
04741 Roßwein

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist die Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde. Eine Nachbargemeinde kann Ihr Anliegen nicht bearbeiten, auch wenn sie näher liegt.

Was Sie hier erledigen können

Meldeangelegenheiten und Ausweise

An- und Ummeldung, Personalausweis, Reisepass und Beglaubigungen erledigt das Bürgerbüro im Haus.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · bei Anmeldung: Wohnungsgeberbestätigung
Gebühr
Anmeldung gebührenfrei, Ausweise nach Gebührenverordnung
Dauer
meist sofort

Gewerbe und Ordnung

Gewerbeanmeldung, Fundbüro und Anwohnerparkausweise laufen über das Ordnungsamt der Gemeinde.

Mitbringen
Personalausweis · je nach Anliegen weitere Nachweise
Gebühr
nach der Gebührensatzung der Gemeinde
Dauer
meist sofort

Urkunden und Eheschließung

Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden stellt das Standesamt aus - zuständig ist der Ort des Ereignisses.

Mitbringen
Personalausweis · Angaben zum Ereignis
Gebühr
landesrechtlich verschieden
Dauer
oft sofort

Wann brauche ich das Rathaus?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Viele Anliegen erledigt nicht das Rathaus selbst, sondern ein Fachamt darin - fragen Sie an der Pforte nach der zuständigen Stelle.
  • Kleine Gemeinden haben oft nur an wenigen Tagen geöffnet. Prüfen Sie die Zeiten vor der Fahrt.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AltmittweidaAugustusburgBobritzsch-HilbersdorfBrand-ErbisdorfBurgstädtClaußnitzDorfchemnitzDöbelnEppendorfErlauFlöhaFrankenberg/Sa.Frankenberg/SachsenFrauensteinFreibergGeringswaldeGroßhartmannsdorfGroßschirmaGroßweitzschenHainichenHalsbrückeHarthaHartmannsdorfJahnatalKönigshain-WiederauLeisnigLeubsdorf (Sachsen)Lichtenau (Sachsen)Lichtenberg/Erzgeb.Lichtenberg/ErzgebirgeLunzenauMittweidaMulda/Sa.Mulda/SachsenNeuhausen/Erzgeb.Neuhausen/ErzgebirgeNiederwiesaOberschönaOederanOstrauPenigRechenberg-BienenmühleReinsbergRochlitzRossauSaydaSeelitzStriegistalTauraWaldheimWeißenborn/Erzgeb.Weißenborn/Erzgebirge

Rathäuser in der Umgebung

  • Gemeindeverwaltung Mochau 8 km
    Jahnatalstraße 4, 04720 Döbeln · +49 3431 570090
  • Stadtverwaltung Döbeln 8 km
    Obermarkt 1, 04720 Döbeln · +49 3431 5790
  • Rathaus 8 km
    Markt 31, 01683 Nossen · +49 35242 4340
  • Rathaus Ostrau 15 km
    Karl-Marx-Straße 8, 04749 Jahnatal · +49 34324 209-0

Weitere Ämter in Roßwein

Häufige Fragen

Welche Ämter sitzen im Rathaus?
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Üblicherweise Bürgerbüro, Standesamt und Ordnungsamt; in größeren Städten kommen Bau-, Sozial- und Jugendamt hinzu. Welche Stellen wir am Ort kennen, steht weiter unten auf dieser Seite.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

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