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Befreiung von den GEZ-Gebühren

Die GEZ-Gebühren sind bereits seit jeher ein heiß diskutiertes Thema und erhitzen die Gemüter, da viele Bürgerinnen und Bürger die Pflichtabgabe zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks sehr kritisch sehen. Rechnungen von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten boten so schon immer ein gewisses Konfliktpotenzial. Befreiungen von der GEZ waren das Ziel vieler Menschen, aber nur in Ausnahmefällen möglich. Mittlerweile gehört die GEZ der Vergangenheit an, was zu einer vollkommen veränderten Situation führt.

Abschaffung der GEZ – Kein Ende der Rundfunkgebühr

Wer mindestens ein empfangfähiges Gerät sein Eigen nennen konnte, wurde seinerzeit von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Kasse gebeten. So kam es immer wieder vor, dass Menschen beteuerten, weder TV noch Radio zu besitzen, um keine GEZ-Gebühr zahlen zu müssen. Mittlerweile wurde die einstige GEZ in ihrer früheren Form abgeschafft, was aber keineswegs bedeutet, dass keine Rundfunkgebühr zu zahlen ist. Hier ist nun der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice die Stelle, die den Rundfunkbeitrag erhebt und einzieht. Dieser ist nicht mehr von dem Vorhandensein relevanter Geräte abhängig, sondern wird pauschal und allgemein erhoben. Da es sich nun gewissermaßen um eine Abgabe pro Haushalt handelt, wurde das Konfliktpotenzial deutlich reduziert. Es ist schlichtweg Fakt, dass jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag zu zahlen hat.

An- und Ummeldung bei der GEZ

Obwohl die GEZ längst der Vergangenheit angehört und mittlerweile durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ersetzt wurde, suchen nach wie vor viele Menschen nach Informationen zur An- und Ummeldung bei der GEZ. Gemeint ist hier natürlich der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Wer bislang noch keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hat, muss seine Wohnung erstmalig anmelden und kann das betreffende Formular unter Rundfunkbeitrag.de als PDF herunterladen oder direkt online ausfüllen.

All diejenigen, die bereits angemeldet sind und beispielsweise nach einem Umzug eine GEZ-Ummeldung vornehmen möchten, nutzen stattdessen das Formular „Änderung zum Beitragskonto“.

Abmeldung bei der GEZ

Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben grundsätzlich die Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Eine sogenannte Abmeldung von der GEZ erscheint folglich als reine Utopie und dürfte eigentlich kein Thema sein. Es kann aber durchaus Situationen geben, in denen eine Abmeldung vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice möglich und angezeigt ist. Dies gilt in den folgenden Fällen:

  • Umzug ins Ausland
  • dauerhafte Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
  • Umzug in einen bestehenden Haushalt, der bereits den Rundfunkbeitrag zahlt

Wer sich in einer der genannten Situationen befindet, kann seine Wohnung abmelden und muss somit fortan keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen.

Die Möglichkeiten einer GEZ-Befreiung

Selbst wenn eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag aufgrund der gegenwärtigen Lebenssituation eigentlich nicht zur Debatte steht, kann eine Befreiung durchaus möglich sein. Ähnlich wie bei der GEZ sind auch beim Beitragsservice Befreiungen in speziellen Fällen vorgesehen. Dies gilt für Nebenwohnungen und privat genutzte Gartenlauben. Auf Antrag kann man sich zuweilen auch aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen oder gegebenenfalls eine Ermäßigung erwirken.