Stadtverwaltung
In Zusammenhang mit der Stadtverwaltung ist vielfach auch von der Kommunalverwaltung die Rede, die allerdings neben den Stadtverwaltungen auch die Gemeinde- und Kreisverwaltungen umfasst. Dabei handelt es sich um einen Teil der öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland, der aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger oftmals weitaus relevanter als die Verwaltung auf Landes- und Bundesebene ist. Dies ist darin begründet, dass die typischen Angelegenheiten und Behördengänge auf kommunaler Ebene anfallen und somit die örtliche Stadtverwaltung die jeweils richtige Anlaufstelle darstellt. Im Gegensatz dazu kommt es nur äußerst selten vor, dass Bürgerinnen und Bürger direkt mit Behörden der Landes- oder Bundesverwaltung in Berührung kommen. Wenn es um die Administration der Bundesrepublik Deutschland geht, werden folglich vor allem die Stadtverwaltungen wahrgenommen, die das unterste Glied innerhalb der Verwaltungsstruktur Deutschlands bilden. Ihre weitreichende Bedeutung lässt sich aber dennoch nicht von der Hand weisen. Die weit mehr als 10.000 Gemeinden bilden als unterste Stufe der Verwaltung die Basis des politischen Systems und sind somit direkt am Bürger, während andere Verwaltungsebenen oftmals eine gewisse Distanz zu den Bürgerinnen und Bürgern aufweisen. Menschen, die Behördengänge zu erledigen haben, landen so typischerweise bei den Stadtverwaltungen.
Die Zuständigkeit der Stadtverwaltungen
Obgleich die Stadtverwaltung für die meisten Menschen die erste Anlaufstelle in Zusammenhang mit bürokratischen Angelegenheiten darstellt, stellt sich die Frage der Zuständigkeit. Die Existenz anderweitiger Verwaltungsebenen hat schließlich ebenfalls ihre Daseinsberechtigung, weshalb hinsichtlich der Zuständigkeit der Stadtverwaltung ein gewisser Klärungsbedarf durchaus bestehen kann. Gemäß Art. 28 Absatz 2 GG ist die Kommunalverwaltung für sämtliche Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Neben dem Grundgesetz ist hier auch auf die Gemeindeordnungen zu verweisen, die als Rechtsgrundlagen der kommunalen Verwaltungen fungieren und diesen gewissermaßen als Verfassungen dienen. Dass in einigen Bundesländern auch von einer Kommunalverfassung die Rede ist, erscheint somit durchaus logisch und sinnvoll. Die Zuständigkeit für die Gemeindeordnungen wird Art. 70 GG nach den Ländern zugewiesen, so dass es sich dabei um Landesgesetze handelt. Die Landesparlamente schaffen somit die gesetzliche Basis für die Arbeit der einzelnen Gemeinden, die vorrangig in den jeweiligen Stadtverwaltungen geschieht.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist es in erster Linie wichtig zu wissen, dass die Stadtverwaltung zunächst ihr alleiniger Ansprechpartner ist. Unabhängig vom jeweiligen Sachverhalt wendet man sich somit in behördlichen Belangen stets an die Kommunalverwaltung. Welche Verwaltung jeweils zuständig ist, ergibt sich aus dem Wohnort, denn jede Kommunalverwaltung verfügt über ein genau definiertes Einzugsgebiet. Hier sind die Stadt- beziehungsweise Gemeindegrenzen ausschlaggebend. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es durchaus gewisse Ausnahmen von der grundsätzlichen Zuständigkeit der Stadtverwaltung gibt. In Einzelfällen können auch andere Behörden, wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder das Finanzamt zuständig sein. Nichtsdestotrotz besteht eine grundsätzliche Allzuständigkeit der kommunalen Verwaltungen.
Aufgaben der Kommunalverwaltung
Es stellt sich auch die Frage, welche Angelegenheiten bei der örtlichen Stadtverwaltung richtig aufgehoben sind. Trotz der sogenannten Allzuständigkeit der Gemeindeverwaltungen existieren schließlich Behördengänge, die bei anderen Institutionen zu erledigen sind. Zunächst ist darauf zu verweisen, dass die Stadtverwaltungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung tätig werden. Dem Grundgesetz entsprechend übernehmen sie die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Für Außenstehende ist es allerdings mitunter schwer greifbar, was das konkret bedeutet. Aus diesem Grund gibt es nachfolgend eine beispielhafte Auflistung typischer Behördengänge und Anliegen, mit denen man bei den Stadtverwaltungen an der richtigen Adresse ist:
- Personalausweis- und Passerteilung
- Eintragung ins Geburtenregister
- Eheschließungen
- Wohngeld
- An-, Ab- und Ummeldungen
- Ausstellung von Sterbeurkunden
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- Schulaufsicht
Innerhalb der Stadtverwaltungen existieren diverse Ämter, die gewissermaßen als spezialisierte Abteilungen fungieren und einzelne Aufgabenbereiche der kommunalen Verwaltung übernehmen. Innerhalb der Behörde variieren die Zuständigkeiten somit je nach Anliegen der Bürger. Vielerorts existieren mittlerweile zentrale Anlaufstellen innerhalb der Stadtverwaltung, die als Ansprechpartner in unterschiedlichsten Belangen in Erscheinung treten und die verschiedenen Aufgaben und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger koordinieren. Dabei handelt es sich um das Bürgeramt, den Bürgerservice oder auch das Bürgerbüro. Für viele Menschen ist dies gewissermaßen der Inbegriff der Stadtverwaltung und die einzige Stelle, bei der sie persönlich vorstellig werden müssen.
Struktur und Aufbau der Stadtverwaltung in Deutschland
Obgleich zuweilen der Eindruck entstehen kann, dass der Bürgerservice die gesamte Stadtverwaltung in sich vereint, ist dem in keiner Weise so. Stattdessen setzen sich die Kommunalverwaltungen aus unterschiedlichsten Ämtern zusammen, die allesamt gemeinsam die kommunale Selbstverwaltung gewährleisten. Die Organisation basiert jedoch auf einzelnen Ämtern, denen jeweils ein Amtsleiter vorsteht. Die Gemeinden selbst bilden eine wichtige Säule der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland und sind hier ein wichtiges Fundament. Die Struktur dieser Verwaltungseinheiten ergibt sich aus der jeweiligen Gemeindeordnung. Trotz gewisser Differenzen von Bundesland zu Bundesland eint die Gemeindeverwaltungen, dass sie als Gebietskörperschaften mit Allzuständigkeit und Gebietshoheit fungieren. Der konkrete Aufbau einer Stadtverwaltung hängt dabei zu einem wesentlichen Teil vom jeweiligen Kommunalverfassungstyp ab. Hier kann man folgendermaßen differenzieren:
- Bürgermeisterverfassung
- Ratsverfassung
- Magistratsverfassung
Unabhängig davon, welcher Kommunalverfassungstyp jeweils maßgebend ist, obliegen zentrale Entscheidungen auf kommunaler Ebene stets dem Gemeinderat beziehungsweise
der Gemeindevertretung. Davon abgesehen kann der Aufbau der Stadtverwaltung jedoch durchaus variieren. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Struktur der Stadtverwaltung ist auch für Laien empfehlenswert, denn so entwickeln sie ein besseres Verständnis für die bürokratischen Abläufe in der Bundesrepublik Deutschland und können erforderliche Behördengänge besser nachvollziehen. Im Umgang mit den einzelnen Ämtern kann dieses Hintergrundwissen sehr hilfreich sein.
Welche Ämter gibt es bei der Stadtverwaltung?
Bürgerinnen und Bürger pflegen vielfach eine gewisse Distanz zur öffentlichen Verwaltung und wissen daher mitunter gar nicht, wie die Stadtverwaltungen aufgebaut sind. Entsprechende Grundkenntnisse sind im alltäglichen Leben jedoch von großem Nutzen, denn die Kommunalverwaltung soll schließlich die erste Anlaufstelle für nahezu alle Behördengänge sein. Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, welche Ämter es bei der Stadtverwaltung gibt.
Je nach Kommune kann es hier zwar gewisse Differenzen geben, doch im Allgemeinen sind vor allem die folgenden Ämter auch aus Bürgersicht wichtige Bestandteile der Stadtverwaltung:
- Ordnungsamt
- Stadtkasse
- Liegenschaftsamt
- Einwohner- und Meldeamt
- Standesamt
- Kulturamt
- Sozialamt
- Gesundheitsamt
- Jugendamt
- Schulamt
- Bauverwaltungsamt
- Bauordnungsamt
- Vermessungs- und Katasteramt
Wann hat die Stadtverwaltung geöffnet?
All diejenigen, die behördliche Dinge zu erledigen haben, tun in der Regel gut daran, bei der Kommunalverwaltung vorstellig zu werden. Dabei sind die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung natürlich von großer Wichtigkeit, schließlich muss man während dieser Zeiten vor Ort erscheinen und erreicht die Stadtverwaltung auch nur in dieser Zeit telefonisch. Die konkreten Öffnungszeiten können telefonisch erfragt oder auch online in Erfahrung gebracht werden. Zudem findet man an den einzelnen Ämtern beziehungsweise am Rathaus typischerweise auch Hinweistafeln, die über die jeweiligen Öffnungszeiten informieren. In vielen Fällen ist aber nicht nur eine Berücksichtigung der Öffnungszeiten ratsam, denn ohne Termin hat man entweder keine Chance oder muss sich auf lange Wartezeiten einstellen. In vielen Fällen kann man also nicht mal eben nach Feierabend im Rathaus vorbeischauen, um rasch seine Angelegenheiten zu klären. Die begrenzten Öffnungszeiten und der allgemein große Zulauf der Behörden sind hier stets zu berücksichtigen.
Wo findet man Stellenangebote der Stadtverwaltungen?
Für einige Menschen sind die Stadtverwaltungen nicht nur die zentralen Anlaufstellen für nahezu sämtliche Behördengänge, sondern treten auch als attraktive Arbeitsplätze in Erscheinung. Die Aussicht auf einen Job in der öffentlichen Verwaltung kann durchaus verlockend sein, so dass die Suche nach passenden Stellenangeboten ansteht. In der Regel veröffentlichen die Stadtverwaltungen ihre Ausschreibungen selbst und nutzen dazu unter anderem altbewährte Printmedien. Aber auch online kann man fündig werden. Neben der Website der jeweiligen Kommunalverwaltung sind hier auch virtuelle Jobbörsen sowie das Portal der Arbeitsagentur und auch Bund.de zu nennen. Unabhängig davon, ob es um eine Ausbildung, ein duales Studium oder einen anderweitigen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst geht, können die Stadtverwaltungen mit facettenreichen Karrierechancen aufwarten.