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Führerschein umtauschen

Der Umtausch des Führerscheins ist in der Regel kein Thema, schließlich wird die Fahrerlaubnis auf Dauer erteilt. Dementsprechend machen sich viele Menschen keine Gedanken über den Austausch ihres Führerscheins.

Lediglich im Falle eines Namenswechsels beispielsweise durch Heirat oder nach dem Erwerb weiterer Fahrerlaubnisse kann eine Aktualisierung des Führerscheins relevant erscheinen.

Viele Führerscheininhaber/innen sind gegenwärtig aber von einem Zwangsumtausch ihres Führerscheins betroffen. Diese Situation wirft viele Fragen auf und sorgt zuweilen auch für Verunsicherung. Aus diesem Grund tun Führerscheininhaber/innen gut daran, sich über den Führerschein-Umtausch zu informieren.

Der verpflichtende Umtausch von Führerscheinen

Alte Führerscheine wurden in Papierform oder auch bereits im Kartenformat unbefristet ausgestellt. Das soll sich nun nach und nach ändern.

Nach der Einführung des EU-Führerscheins im Kartenformat soll die Vereinheitlichung der Führerscheine in der EU weiter voranschreiten. Dies macht einen Umtausch der alten Führerscheine erforderlich. Die neuen Führerscheine sollen nicht nur für EU-weite Einheitlichkeit sorgen, sondern auch fälschungssicher sein.

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So läuft der Führerschein-Umtausch ab

Dass der Umtausch alter Führerscheine sinnvoll ist, steht außer Frage. Der genaue Ablauf wirft dahingegen Fragen auf. Zunächst sollten Führerscheininhaber/innen wissen, dass die Umtauschpflicht nur Führerscheine betrifft, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Wer einen entsprechenden Führerschein besitzt, muss sich nach dessen Ablauf an das Straßenverkehrsamt, die Führerscheinstelle beziehungsweise die Zulassungsstelle wenden. Dort wird dann der Umtausch beantragt.

Nachdem der neue Kartenführerschein erstellt wurde, kann man diesen dann bei der Behörde abholen. So verfügt man über eine gültige Fahrerlaubnis.

5 Tipps für einen reibungslosen Führerschein-Umtausch

Dass man seinen alten Führerschein umtauschen muss, ist vielen Menschen suspekt. Indem sie sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen, können sie ihre Verunsicherung überwinden und dieser bürokratischen Notwendigkeit adäquat begegnen. Die folgenden Tipps können zudem zu einem reibungslosen Führerschein-Umtausch beitragen:

Welche Auswirkungen hat der Führerschein-Umtausch auf die Fahrerlaubnis?

Viele Menschen sehen den Führerschein-Umtausch kritisch. Einerseits müssen sie ihren alten Führerschein abgeben, andererseits ist die Gültigkeit des neuen Führerscheins befristet.

Darüber hinaus befürchten sie eine Gesundheitsuntersuchung und die Wiederholung der Führerscheinprüfung. All diese Bedenken sind aber unbegründet. Zumindest wenn es um den Motorrad- und Autoführerschein geht, finden weder erneute Fahrprüfungen noch medizinische Untersuchungen statt. Der Führerschein wird ohne Prüfung umgetauscht.

Checkliste: Diese Unterlagen sind für den Führerschein-Umtausch notwendig

Dass der Führerschein-Umtausch Pflicht ist, sollte Führerschein-Inhaber/innen bewusst sein. Dementsprechend tun sie gut daran, sich rechtzeitig um den Umtausch zu kümmern.

Die folgenden Unterlagen sind dazu mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Lichtbild

Was passiert, wenn man den alten Führerschein nicht umtauscht?

Wer seinen alten Führerschein nicht umtauscht, riskiert ein Verwarnungsgeld. Der neue Führerschein ist Pflicht und somit zwingend erforderlich.

Fahrer/innen, die weiterhin ihren alten Führerschein verwenden, begehen allerdings keine Straftat.

Wann muss man seinen Führerschein umtauschen?

Inhaber/innen eines alten Führerscheins, der umgetauscht werden muss, können den Umtausch jederzeit in die Wege leiten. Festgesetzte Fristen definieren, bis zu welchem Zeitpunkt der Umtausch erfolgen muss. Hier ist entweder das Geburtsjahr des Führerscheininhabers oder das Ausstellungsjahr des Führerscheins ausschlaggebend.

Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ergibt sich die Umtauschfrist aus dem Geburtsjahr des Inhabers.

Nachfolgend gibt es dazu eine Übersicht:

Wenn der Führerschein dahingegen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend.

Wer seinen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 gemacht hat, ist nicht betroffen.

 

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