Ummeldung in der Schule wegen Umzug
Für Kinder und Jugendliche ist die Schule oftmals der Dreh- und Angelpunkt ihres Lebens, denn dort erfüllen sie nicht nur die allgemeine Schulpflicht, sondern sie erhalten eine umfassende Bildung und pflegen zudem wichtige soziale Kontakte zu Gleichaltrigen. Dass sie einen großen Teil des Tages in der Schule verbringen und sich dort mitunter auch gewissermaßen heimisch fühlen, bleibt ebenfalls nicht aus. Wenn die Familie jedoch umzieht, kann ein Schulwechsel erforderlich sein, weshalb eine entsprechende Ummeldung von großer Wichtigkeit ist und nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf. Wer mit schulpflichtigen Kindern umzieht, muss sich folglich unbedingt um die Ummeldung in der Schule kümmern.
Schule über Änderungen in Kenntnis setzen
Viele Umzüge kommen ohne einen Schulwechsel aus, da man innerhalb der Stadt den Wohnsitz wechselt. So verliert das Kind nicht seine gewohnte Umgebung und muss nicht die Schule wechseln. Dies bedeutet aber nicht, dass die Schule nicht trotzdem in Kenntnis gesetzt werden muss. So muss die Schulleitung beziehungsweise Verwaltung der Schule hinsichtlich der Adressänderung in Kenntnis gesetzt werden. Der Aufwand ist allerdings minimal und erhöht den allgemeinen Umzugsstress somit in keiner Weise.
Bei Umzug in ein anderes Bundesland: Landesrechtliche Besonderheiten des Schulsystems beachten
Erfolgt dahingegen ein größerer Umzug sogar in ein anderes Bundesland, ist ein Schulwechsel vorprogrammiert. Darüber hinaus müssen Familien bedenken, dass der Bildungssektor Ländersache ist und sich die Schulsysteme je nach Bundesland teilweise deutlich voneinander unterscheiden können. So können die möglichen Schulformen variieren, während die Grundschulzeit ebenfalls unterschiedlich lang ausfallen kann. In Ermangelung einer Bildungsgleichheit zwischen den Bundesländern kann ein entsprechender Schulwechsel mit besonderen Hürden verbunden sein. Hier ist eine umfassende Vorbereitung das A und O. Gleichzeitig sollte die Auswahl der neuen Schule anhand der folgenden Kriterien erfolgen:
- Schulform
- Lage und Erreichbarkeit
- Betreuungsangebote
- Freizeitangebote
- pädagogisches Konzept
- Fächerkombinationen
- Abschlüsse
Anmeldung in der neuen Schule
Hat man nach einem ausführlichen Vergleich die richtige Schule für den Nachwuchs gefunden, ist dafür Sorge zu tragen, dass einem möglichst nahtlosen Schulwechsel im Zuge des Umzuges nichts im Wege steht. Dementsprechend sollte eine möglichst frühe und fristgerechte Anmeldung in der neuen Schule stattfinden. Zu diesem Termin sind alte Zeugnisse und vielfach auch die Geburtsurkunde des Kindes mitzubringen.
Abmeldung von der alten Schule
Die Abmeldung von der alten Schule ist ein weitreichender Schritt, der im Rahmen eines Umzugs ein Muss ist, sofern ein Schulwechsel erforderlich ist. Eltern sollten zu diesem Zweck bei der Schulleitung vorstellig werden und bei dieser Gelegenheit gegebenenfalls auch ein Abgangszeugnis für ihr Kind anfordern.