Bürgerservice
Die Organisation der Stadtverwaltungen in zahlreiche Ämter sorgt zwar dafür, dass die verschiedenen Verwaltungsaufgaben auf kommunaler Ebene effizient verteilt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger kann dies aber zuweilen verwirrend sein, da sie im Einzelfall erst einmal herausfinden müssen, welches Amt zuständig ist. Im nächsten Schritt müssen die jeweiligen Öffnungszeiten und die Besucheradresse recherchiert werden. So bedeutet jeder Behördengang einen nicht unerheblichen Aufwand, der sich zudem noch deutlich steigern kann, wenn das betreffende Anliegen von gleich mehreren Ämtern bearbeitet werden muss. So kann ein einziger Behördengang zu einer aufwendigen Angelegenheit und überaus nervigen Sache werden. Die in der Bevölkerung vielfach bestehenden Ressentiments gegenüber der Stadtverwaltung sind somit keineswegs vollkommen aus der Luft gegriffen. Die Gemeinden sind sich dessen bewusst und setzen daher zunehmend auf den Bürgerservice, der hier Abhilfe schaffen soll. In den Bürgerservices, Bürgerbüros oder auch Bürgerämtern der Kommunen finden die Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Anlaufstelle zumindest für die häufigsten Anliegen. Die tatsächliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter ist somit zweitrangig, schließlich werden die erforderlichen Dienstleistungen beim Bürgerservice gebündelt.
Die Bürgerdienste der Städte sind, sofern vorhanden, die zentralen Stellen für den behördlichen Publikumsverkehr. So werden die einzelnen Ämter zunächst nicht von ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht, denn diese wenden sich stets an das Bürgerbüro. Die alltägliche Arbeit der Kommunalverwaltung kann durch solche Einrichtungen somit erheblich erleichtert werden. Aber nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Bürger profitieren enorm, weil sie stets einen Ansprechpartner haben, der sich um ihre Angelegenheit kümmert oder im Bedarfsfall an die zuständige Stelle verweist. Die Zeiten, in denen man von Amt zu Amt wanderte und zunächst mehr oder weniger viel Aufwand betreiben musste, um den richtigen Ansprechpartner zu finden, sind dank der Bürgerdienste somit vorbei. Allerdings halten noch nicht alle Gemeinden ein separates Bürgeramt bereit. Ob und inwiefern die Dienste eines Bürgerservices in Anspruch genommen werden können, hängt somit von der Organisation der jeweiligen Stadtverwaltung ab.
Die Besonderheiten der Bürgerämter
Die große Besonderheit der Bürgerdienste besteht darin, dass sie zwar nicht zum essentiellen Aufbau einer Stadtverwaltung gehören, dort aber immer häufiger eingerichtet werden. Die Zusammenfassung der publikumsintensivsten Dienstleistungen der Kommune bietet gleich mehrere Vorteile und stößt dabei sowohl intern in den Gemeinden als auch bei den Bürgern auf positive Resonanz. Im Rahmen der Verwaltungsorganisation kann der Bürgerservice durch bestmögliche Effizienz glänzen und sorgt zugleich für eine Entlastung der eigentlichen Ämter. Gleichzeitig ergibt sich eine neue Bürgernähe und Kundenorientierung, da die Bürgerinnen und Bürger als Kunden des Bürgerservices wahrgenommen werden und stets eine zentrale Stelle haben, die sich um ihr Anliegen kümmert oder zumindest die anstehenden Behördengänge erheblich vereinfacht.
Die Nähe zum Bürger und Zusammenfassung der gängigen städtischen Dienstleistungen ist nicht alles, was der Bürgerservice zu bieten hat. Hier sind auch die erweiterten Öffnungszeiten zu nennen, die über die gewöhnlichen Sprechzeiten der verschiedenen Ämter hinausgehen und so vor allem Berufstätigen sehr entgegenkommen. Diese müssen sich also nicht unbedingt frei nehmen, um einen anstehenden Behördengang zu erledigen, sondern können nach Feierabend oder auch am Samstag im Bürgerbüro vorbeischauen. Für die Mitarbeiter/innen in den Bürgerämtern ergibt sich daraus jedoch zuweilen eine höhere Arbeitsbelastung, wobei die Möglichkeiten des E-Governments allmählich Einzug halten und einzelne Dienstleistungen oder Arbeitsschritte in digitaler Form ermöglichen. Entsprechende Serviceportale dürften langfristig für eine Entlastung der Bürgerservices sorgen. Bislang handelt es sich bei den entsprechenden Angeboten aber mehr oder weniger um Pilotprojekte, denn selbst das Bürgerbüro konnte sich seit den 1980er-Jahren noch nicht flächendeckend durchsetzen. Die letzten Erhebungen zeigen, dass nur etwa die Hälfte der Städte über ein eigenständiges Bürgeramt verfügen. Insbesondere in größeren Kommunen haben sich derartige Einrichtungen allerdings größtenteils durchgesetzt.
Die typischen Aufgaben des Bürgerservices
Der Bürgerservice ist die Zusammenfassung einer ganzen Reihe an städtischen Dienstleistungen, so dass den Bürgerinnen und Bürgern hier in der Regel geholfen werden kann. Zugleich gibt es aber natürlich auch Aufgaben, die die Bürgerämter nicht übernehmen können. Es ist also keineswegs ausgeschlossen, dass man vom Bürgerbüro weitergeschickt wird, um seine Angelegenheiten zu regeln. In vielen Fällen genügt jedoch ein Termin im Bürgerbüro, um alles zu klären. In der Regel gilt dies vor allem für die folgenden Angelegenheiten, die die typischen Aufgaben der Bürgerservices darstellen:
- Annahme von Rentenanträgen
- An-, Um- und Abmeldungen
- Beantragung von Sperrmüll
- Ausstellung von Anwohnerparkausweisen
- Bearbeitung von Ausweisen und Pässen
- Annahme von Wohngeldanträgen
- Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
Während somit viele Aufgaben und Dienstleistungen von den Bürgerämtern gänzlich übernommen werden, ist dies in anderen Fällen nicht gegeben. Das Bürgerbüro kann aber mitunter dennoch tätig werden und als Ansprechpartner für die Bürger dienen. Darüber hinaus kann es eine Vorprüfung des Sachverhalts übernehmen und auf diese Art und Weise einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung in der Kommunalverwaltung leisten. Der Weg zum örtlichen Bürgerservice ist somit fast nie vergebens und daher der erste Schritt im Rahmen eines erforderlichen Behördengangs.
Welches Bürgeramt ist zuständig?
In den meisten Fällen lässt sich die Zuständigkeit des Bürgeramtes ganz einfach klären, denn das Bürgerbüro der Kommune, in der man wohnhaft ist, ist selbstverständlich auch die richtige Adresse. In größeren Städten können allerdings mehrere Bürgerdienste nebeneinander existieren, was wiederum die Frage der Zuständigkeit aufwirft. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass sich die Bürgerämter mehr oder weniger als Kundenzentren in den Bezirken beziehungsweise Stadtteilen verstehen. Maßgebend ist folglich, wo man in der Stadt lebt. Die Einzugsgebiete der Bürgerämter müssen dann nur noch recherchiert werden, um die Zuständigkeit zu klären.
Wie schreibt man eine Vollmacht für das Bürgeramt?
Trotz erweiterter Öffnungszeiten und Wohnortnähe kommt es hin und wieder vor, dass Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbüro nicht persönlich aufsuchen können. Sofern es sich um keine höchstpersönliche Angelegenheit handelt, besteht durchaus die Möglichkeit, eine andere Person mit einer entsprechenden Vollmacht auszustatten. Ein klassisches Beispiel ist unter anderem die Abholung des neuen Personalausweises.
Braucht man zwingend einen Termin im Bürgeramt?
Ob ein Termin beim Bürgerservice erforderlich ist oder man auch ohne Termin im Bürgeramt vorstellig werden kann, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Handhabung innerhalb der Kommune ist dabei ausschlaggebend. Zudem kann auch die Art des Anliegens Einfluss darauf haben, ob eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist oder nicht.