Ummeldung bei der Familienkasse für Kindergeld-Bezieher
Für Familien ist die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelte Familienkasse eine wichtige Institution, schließlich steuert diese durch die Zahlung von Kindergeld einiges zum Familieneinkommen bei. Wer solche Leistungen erhält, hat aber natürlich auch gewisse Informationspflichten und muss gegebenenfalls eine Ummeldung bei der Familienkasse veranlassen. Kindergeld-Bezieher müssen Veränderungen mitunter der Familienkasse zur Kenntnis bringen. Dies gilt vor allem in den folgenden Fällen:
- Das Kind, für das Kindergeld bezogen wird, hat das 18. Lebensjahr vollendet.
- Das Kind hat seine Ausbildung beendet.
- Das Kind ist aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen
- Das Kind ist zum anderen Elternteil gezogen.
- Die persönlichen Daten des Kindes haben sich geändert.
- Die Familie ist umgezogen.
- Trennung beziehungsweise Scheidung der Eltern.
Viele Änderungen der familiären Verhältnisse und der Lebensumstände beeinflussen den Anspruch auf Kindergeld. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Familienkasse auf dem Laufenden zu halten.
Kindergeld-Ummeldung bei Umzug
Der Umzug der Familie ist wohl der Klassiker unter den Gründen, die eine Kindergeld-Ummeldung erforderlich machen. Dabei muss der Familienkasse lediglich die neue Adresse mitgeteilt werden. Zuweilen geht ein Umzug auch mit einem Bankenwechsel einher, weshalb die Kontoverbindung ebenfalls aktualisiert werden sollte.
Kindergeld-Ummeldung von Mutter auf Vater
Trennen sich die Eltern des Kindes, für das Kindergeld bezogen wird, dauerhaft, ist dies der Familienkasse zu melden. Dabei ist auch mitzuteilen, bei wem das Kind fortan leben wird, denn der betreffende Elternteil erhält dann die Kindergeld-Zahlungen. Zuweilen kann es im Laufe der Zeit auch vorkommen, dass das Kind beispielsweise von der Mutter zum Vater zieht oder umgekehrt. Dies bedeutet nicht nur gravierende Veränderungen für alle Beteiligten, sondern muss auch eine Kindergeld-Ummeldung bei der Familienkasse nach sich ziehen.
Kindergeld-Ummeldung bei Volljährigkeit des Kindes
Bei Kindern über 18 Jahren wird Kindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, weshalb Änderungen der Familienkasse unbedingt zu melden sind. Dies gilt insbesondere in den folgenden Situationen:
- Das Kind hat seine Berufsausbildung beziehungsweise sein Erststudium erfolgreich abgeschlossen und steigt nun ins Berufsleben ein.
- Das Kind widmet sich einem Freiwilligendienst.
- Das Kind beendet, wechselt oder unterbricht sein Studium, die Schule oder die Berufsausbildung.
Änderungen der Familienkasse melden – So geht‘s
Unabhängig von der Art der Änderung, die sich ergeben hat, sollten Kindergeld-Bezieher die Familienkasse nicht im Dunkeln lassen, sondern zeitig informieren. Dies kann bequem über den Online-Kindergeld-Service geschehen, den die Bundesagentur für Arbeit über das Internet zur Verfügung stellt. Ansonsten kann man sich auch telefonisch oder schriftlich an die Familienkasse wenden und so die veränderte Lebenssituation darlegen. Die Ummeldung bei der Familienkasse ist folglich kein Hexenwerk und rasch erledigt. Kindergeld-Bezieher sollten daher den geringen Aufwand betreiben und keinen Ärger mit der Familienkasse riskieren.