Ämter.info ist eine Ratgeberseite mit allgemeinen Informationen zu Ämtern - keine offizielle Website einer Behörde, Amtes oder einer anderen öffentlichen Institution.

Führerschein umstellen – Erweiterung der Fahrerlaubnis

Wer einmal den Führerschein erworben hat, will diesen nicht mehr hergeben. In Anbetracht der Tatsache, dass man sich so maximale Mobilität sichert, ist dies auch nicht verwunderlich. Nichtsdestotrotz ist zuweilen die Rede davon, dass ein Führerschein umgestellt, umgeschrieben oder umgetauscht werden muss. All diejenigen, die darüber mehr erfahren möchten, können sich selbstverständlich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden oder beispielsweise in einer Fahrschule beraten lassen. Ansonsten bietet sich im Folgenden die Gelegenheit, sich selbständig mit dem Thema auseinanderzusetzen und dem Ganzen auf den Grund zu gehen.

Führerschein umschreiben lassen: Typische Situationen

Es stellt sich die Frage, wann man seinen Führerschein umschreiben lassen muss. Hier kommen verschiedene Situationen in Betracht. Die folgende Liste vermittelt einen Eindruck von den Situationen, in denen das Umschreiben des Führerscheins erforderlich sein kann:

  • zusätzlicher Erwerb der Fahrerlaubnis für weitere Klassen
  • Änderung des Familiennamens
  • alter Führerschein

5 Tipps für den Führerschein-Umtausch zum Scheckkartenformat

Wer einen alten Führerschein sein Eigen nennt, muss wissen, dass dieser früher oder später umgetauscht werden muss.

Der EU-Führerschein im Scheckkartenformat ist der aktuelle Standard im Bereich der Fahrerlaubnisse. Führerscheininhaber/innen sind mitunter sehr verunsichert, weshalb es nachfolgend fünf Tipps für den reibungslosen Führerschein-Umtausch gibt:

  • Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, müssen Sie Ihren Führerschein nach sechs Monaten umschreiben lassen, sofern es sich um keinen EU-Führerschein handelt!
  • Bedenken Sie, dass der neue Führerschein im Scheckkartenformat Pflicht ist und Sie Ihren alten Führerschein früher oder später umtauschen müssen!
  • Lassen Sie Ihren alten Führerschein nur ungültig machen und behalten Sie ihn als Andenken!
  • Wenn Sie auch weiterhin LKW mit mehr als zwölf Tonnen fahren möchten, müssen Sie Ihren alten Führerschein spätestens zu Ihrem 50. Geburtstag umtauschen!
  • Planen Sie eine gewisse Bearbeitungszeit ein und beantragen Sie den Führerschein-Umtausch frühzeitig!

Welche Fristen gelten für den Führerschein-Tausch?

Fahrer/innen sollten wissen, dass Führerscheine, die vor 2013 erworben wurden, bis spätestens Januar 2033 umgetauscht werden müssen. Für neue Führerscheine gilt zudem ebenfalls eine Umtauschfrist, denn diese werden immer nur für 15 Jahre ausgestellt. Dementsprechend muss man seinen Führerschein mindestens alle 15 Jahre erneuern lassen.

Wo kann man seinen Führerschein umschreiben lassen?

Wer seinen Führerschein umschreiben lassen beziehungsweise umtauschen muss, wendet sich im Normalfall an die für den Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese findet man beim Straßenverkehrsamt der Stadt beziehungsweise des Kreises. Zum Teil genügt aber auch ein Gang zum Bürgerbüro, wo die Formalitäten erledigt werden können.

Was gilt als Führerschein-Erweiterung?

Unabhängig vom teils heiß diskutierten Führerschein-Zwangsumtausch kann auch eine sogenannte Erweiterung Anlass dazu geben, den Führerschein umschreiben zu lassen. Eine solche Erweiterung liegt immer dann vor, wenn der Führerscheininhaber nach dem ersten Führerschein eine weitere Fahrerlaubnis erworben hat. Diese muss selbstverständlich eingetragen werden, sodass der Führerschein um die betreffende Klasse erweitert wird. Nur so gibt der Führerschein Auskunft über alle vorhandenen Fahrerlaubnisse und vermeidet Probleme im Straßenverkehr.

Checkliste: Diese Unterlagen sind für die Führerschein-Erweiterung erforderlich

Menschen, die ihrer fahrerischen Fähigkeiten ausgebaut und weitere Fahrerlaubnisse erlangt haben, müssen eine Führerschein-Erweiterung vornehmen lassen. Dazu ist ein Antrag erforderlich, dem die folgenden Unterlagen beizufügen sind:

  • Personalaus, Reisepass oder anderes Ausweisdokument mit Aufenthaltsgenehmigung
  • aktueller Führerschein
  • Bescheinigung der ausbildenden Fahrschule
  • biometrisches Passbild
  • gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • gegebenenfalls Atteste zur gesundheitlichen Eignung