Führerscheinstelle Karlshagen
In Karlshagen gibt es keine eigene Führerscheinstelle. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde Anklam in Anklam, etwa 31 Kilometer entfernt. Telefon 03834/8760-3691.
Warum nicht in Karlshagen?
Fahrerlaubnisse werden nicht von den Gemeinden erteilt, sondern von den Landkreisen und kreisfreien Städten. Karlshagen gehört zum Gebiets im Kreis Vorpommern-Greifswald - deshalb ist die dortige Behörde auch für Sie zuständig, unabhängig davon, wo Sie arbeiten oder Ihre Fahrschule besuchen.
Was möchten Sie erledigen?
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
| Montag | 08:00-12:00 |
|---|---|
| Dienstag | 08:00-12:00 und 13:00-17:30 |
| Mittwoch | 09:00-11:00 |
| Donnerstag | 08:00-12:00 und 13:00-16:00 |
| Freitag | 08:00-12:00 |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.
Die zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde AnklamFriedländer Landstraße 21d
17389 Anklam
- Telefon03834/8760-3691
- E-Mailstrassenverkehr@kreis-vg.de
- Websitekreis-vg.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Lage und Entfernung
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Mit Bus und Bahn
Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrpläne und Barrierefreiheit der Haltestelle prüfen Sie bitte beim Verkehrsverbund.
Gut zu wissen vor Ort
Angaben aus öffentlich zugänglichen Geschäftsdaten. Ob eine Rampe wirklich passt oder der Automat Karten nimmt, klären Sie im Zweifel telefonisch.
Wann ist wenig los?
Balken von 7 bis 18 Uhr, je höher desto voller.
Am wenigsten Andrang herrscht erfahrungsgemäß Freitag gegen 11 Uhr oder Mittwoch gegen 10 Uhr. Die Werte stammen aus anonymisierten Standortdaten von Google, sind Durchschnitte und keine Garantie - und sie sagen nichts darüber, ob dort ohne Termin überhaupt jemand drankommt.
Was Sie hier erledigen können
Führerschein umtauschen
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen gestaffelt gegen einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert - es sind weder Prüfungen noch eine ärztliche Untersuchung nötig.
Führerschein verloren oder gestohlen
Bei Verlust oder Diebstahl stellt die Fahrerlaubnisbehörde einen Ersatz aus. Bei Diebstahl gehört die polizeiliche Anzeige dazu.
Fahrerlaubnis erstmals beantragen
Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts gestellt, meist vermittelt über die Fahrschule. Er kann vor der theoretischen Prüfung eingereicht werden.
Wann brauche ich die Führerscheinstelle?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Für ein biometrisches Passfoto vorher zum Fotografen; Automaten in der Behörde gibt es nicht überall.
Wann muss ich umtauschen?
Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Bis wann muss ich umtauschen?
Der Pflichtumtausch läuft gestaffelt bis zum 19. Januar 2033. Maßgeblich ist bei Papierführerscheinen Ihr Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr.
Papierführerschein (bis 31.12.1998)
| Geburtsjahr | Frist |
|---|---|
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Kartenführerschein (1999 bis 18.01.2013)
| Ausstellungsjahr | Frist |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Stand 5. September 2026.
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Häufige Fragen
- Kann ich zu einer anderen Stelle gehen?
- Nein. Zuständig ist ausschließlich die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Andere Stellen dürfen Ihren Antrag nicht bearbeiten.
- Wie weit ist es von Karlshagen aus?
- Nach Anklam sind es rund 31 Kilometer Luftlinie. Planen Sie Fahrzeit und Öffnungszeiten mit ein.
- Was kostet der Umtausch?
- Der Pflichtumtausch kostet 26,50 Euro, zuzüglich 6,50 Euro bei Direktversand.
- Geht das auch online?
- Viele Kreise nehmen den Antrag online entgegen. Das fertige Dokument müssen Sie in der Regel persönlich abholen oder sich gegen Gebühr zuschicken lassen.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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