Führerscheinstelle Pasewalk
Die Führerscheinstelle Pasewalk finden Sie in der An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk. Telefon 03834/8760-3642 bis 44. Geöffnet Dienstag 09:00-12:00 und 14:00-18:00 und an 1 weiteren Tagen.
Was möchten Sie erledigen?
Auf dieser Seite15 Abschnitte
- Was möchten Sie erledigen?
- Öffnungszeiten
- Anschrift und Kontakt
- Lage und Anfahrt
- Mit Bus und Bahn
- Wer ist hier zuständig?
- Was Sie hier erledigen können
- Wann brauche ich die Führerscheinstelle?
- Vor dem Besuch
- Wann muss ich umtauschen?
- Bis wann muss ich umtauschen?
- Für welche Orte gilt das?
- Führerscheinstellen in der Umgebung
- Weitere Ämter in Pasewalk
- Häufige Fragen
Öffnungszeiten
Jetzt geöffnet, bis 18:00 Uhr
| Montag | geschlossen |
|---|---|
| Dienstag | 09:00-12:00 und 14:00-18:00 |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00-12:00 und 14:00-18:00 |
| Freitag | geschlossen |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Wichtig: Diese Zeiten gelten für Landkreis insgesamt. Die Fachstelle kann davon abweichen - fragen Sie im Zweifel telefonisch nach.
Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.
Anschrift und Kontakt
Führerscheinstelle PasewalkAn der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
- Telefon03834/8760-3642 bis 44
- E-Mailstrassenverkehr@kreis-vg.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Mit Bus und Bahn
Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrpläne und Barrierefreiheit der Haltestelle prüfen Sie bitte beim Verkehrsverbund.
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Vorpommern-Greifswald gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 26 Gemeinden.
Was Sie hier erledigen können
Führerschein umtauschen
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen gestaffelt gegen einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert - es sind weder Prüfungen noch eine ärztliche Untersuchung nötig.
Führerschein verloren oder gestohlen
Bei Verlust oder Diebstahl stellt die Fahrerlaubnisbehörde einen Ersatz aus. Bei Diebstahl gehört die polizeiliche Anzeige dazu.
Fahrerlaubnis erstmals beantragen
Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts gestellt, meist vermittelt über die Fahrschule. Er kann vor der theoretischen Prüfung eingereicht werden.
Wann brauche ich die Führerscheinstelle?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Für ein biometrisches Passfoto vorher zum Fotografen; Automaten in der Behörde gibt es nicht überall.
Wann muss ich umtauschen?
Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Bis wann muss ich umtauschen?
Der Pflichtumtausch läuft gestaffelt bis zum 19. Januar 2033. Maßgeblich ist bei Papierführerscheinen Ihr Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr.
Papierführerschein (bis 31.12.1998)
| Geburtsjahr | Frist |
|---|---|
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Kartenführerschein (1999 bis 18.01.2013)
| Ausstellungsjahr | Frist |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Stand 5. September 2026.
Für welche Orte gilt das?
Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
Führerscheinstellen in der Umgebung
Weitere Ämter in Pasewalk
Häufige Fragen
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Was kostet der Umtausch?
- Der Pflichtumtausch kostet 26,50 Euro. Lassen Sie sich den neuen Führerschein zuschicken, kommen 6,50 Euro dazu.
- Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
- Der alte Führerschein verliert seine Gültigkeit als Nachweis. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, aber wer ohne gültiges Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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