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Gesundheitsamt Waiblingen

Baden-WürttembergRems-Murr-Kreis
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Waiblingen ist das Landratsamt Rems-Murr-Kreis Gesundheitsamt, Rötestraße 17, 71332 Waiblingen. Telefon +49 7151 501-1608.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Landratsamt Rems-Murr-Kreis GesundheitsamtRötestraße 17
71332 Waiblingen

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Verzeichnis der Gesundheitsämter des Robert Koch-Instituts. Die Lage auf der Karte ist aus der Anschrift ermittelt und nicht amtlich.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Rems-Murr-Kreis gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 31 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz).

Mitbringen
Personalausweis
Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Schuleingangsuntersuchung

Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt alle Kinder - die Einladung kommt von Amts wegen.

Mitbringen
Impfausweis · Vorsorgeheft · Krankenversichertenkarte
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Termin wird zugeteilt

Trinkwasser und Hygiene

Das Amt überwacht Trinkwasseranlagen, Schwimmbäder und Gemeinschaftseinrichtungen.

Mitbringen
je nach Anliegen
Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
nach Vereinbarung

Wann brauche ich das Gesundheitsamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz muss vor der ersten Tätigkeit erfolgen - nicht danach.
  • Viele Gesundheitsämter bieten die Belehrung zu festen Zeiten ohne Termin an.
  • Zuständig ist das Amt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nicht der Gemeinde.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AlfdorfAllmersbach im TalAlthütteAspachAuenwaldBacknangBerglenBurgstettenFellbachKaisersbachKernen im RemstalKirchberg an der MurrKorbLeutenbachLeutenbach (Württemberg)MurrhardtOppenweilerPlüderhausenRemshaldenRudersbergSchorndorfSchwaikheimSpiegelbergSulzbach an der MurrUrbach (Remstal)WeinstadtWeissach im TalWelzheimWinnendenWinterbach

Gesundheitsämter in der Umgebung

  • Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 9 km
    Nordbahnhofstraße 135, 70191 Stuttgart · +49 711 90435000
  • Gesundheitsamt des Landratsamtes Ludwigsburg 11 km
    Hindenburgstraße 20/1, 71638 Ludwigsburg · +49 7141 1442020
  • Gesundheitsamt 12 km
    Schloßstraße 91, 70176 Stuttgart · +49 711 21659300
  • Landratsamt Esslingen - Gesundheitsamt - Veterinäramt - Kreisarchiv 15 km
    Am Aussichtsturm 5, 73207 Plochingen · +49 7153 604-0

Weitere Ämter in Waiblingen

Häufige Fragen

Wann brauche ich eine Belehrung nach § 43 IfSG?
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen - in Küche, Verkauf oder Gemeinschaftsverpflegung. Die Belehrung ist vor Aufnahme der Tätigkeit vorgeschrieben.
Ist die Schuleingangsuntersuchung Pflicht?
Ja, sie ist in allen Bundesländern vorgeschrieben. Die Einladung erhalten Sie automatisch, sobald Ihr Kind schulpflichtig wird.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

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