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Kfz-Zulassungsstelle Bitterfeld-Wolfen

Sachsen-AnhaltKreis Anhalt-BitterfeldAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Die Kfz-Zulassungsstelle Bitterfeld-Wolfen (Nebenstelle) finden Sie in der Röhrenstr. 33, 06749 Bitterfeld-Wolfen. Telefon 03493-341-363. Termine lassen sich online vereinbaren. Geöffnet Montag 10:00-15:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag10:00-15:00
Dienstag09:00-12:00 und 14:00-18:00
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00-12:00 und 14:00-17:00
Freitag09:00-12:00
Samstag08:00-10:00
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Kfz-Zulassungsstelle Bitterfeld-Wolfen (Nebenstelle)Röhrenstr. 33
06749 Bitterfeld-Wolfen

Träger: Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

Mit Bus und Bahn

  • Kaufland etwa 292 m
    Bus
  • Saarstraße etwa 351 m
    Bus
  • Bahnhofstraße etwa 363 m
    Bus
  • Fisch Eck etwa 373 m
    Bus

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrpläne und Barrierefreiheit der Haltestelle prüfen Sie bitte beim Verkehrsverbund.

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet von Landkreis Anhalt-Bitterfeld gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 12 Gemeinden.

Gut zu wissen vor Ort

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerechter Eingang · Rollstuhlgerechter Parkplatz · Rollstuhlgerechtes WC

Angaben aus öffentlich zugänglichen Geschäftsdaten. Ob eine Rampe wirklich passt oder der Automat Karten nimmt, klären Sie im Zweifel telefonisch.

Was Sie hier erledigen können

Fahrzeug zulassen

Ein Fahrzeug wird dort zugelassen, wo die Halterin oder der Halter den Wohnsitz hat - bei Firmen am Sitz des Unternehmens.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · Zulassungsbescheinigung Teil II · elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) · SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer · Hauptuntersuchung, falls fällig
Gebühr
ortsabhängig - verbindlich ist die zuständige Stelle
Dauer
meist am selben Tag, mit Termin

Fahrzeug ummelden

Nach einem Umzug oder Halterwechsel muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Das Kennzeichen darf in vielen Fällen mitgenommen werden.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · Zulassungsbescheinigung Teil I und II · eVB-Nummer · SEPA-Mandat · Kennzeichenschilder, wenn sie wechseln
Gebühr
ortsabhängig - verbindlich ist die zuständige Stelle
Dauer
meist am selben Tag

Fahrzeug abmelden

Die Außerbetriebsetzung beendet Steuer- und Versicherungspflicht. Das Kennzeichen kann bis zu zwölf Monate reserviert bleiben.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · Zulassungsbescheinigung Teil I · Kennzeichenschilder
Gebühr
ortsabhängig - verbindlich ist die zuständige Stelle
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich die Kfz-Zulassungsstelle?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Kennzeichenschilder und die eVB-Nummer bereithalten - ohne sie geht die Zulassung nicht.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Aken (Elbe)Köthen (Anhalt)Köthen (Anhalt)MuldestauseeOsternienburger LandRadegastRaguhn-JeßnitzSandersdorf-BrehnaSüdliches AnhaltZerbst/AnhaltZörbig

Kfz-Zulassungsstellen in der Umgebung

Weitere Ämter in Bitterfeld-Wolfen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Der Träger bietet eine Online-Terminvergabe an - wählen Sie dort Ihr Anliegen aus. Ob ein Termin Pflicht ist, regelt jede Behörde selbst; ohne Termin sind die Wartezeiten meist deutlich länger.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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