Ämter.INFO
Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Kfz-Zulassungsstelle Eisenberg (Pfalz)

Rheinland-PfalzDonnersbergkreisAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Eisenberg (Pfalz) ist die Kfz-Zulassungsstelle Eisenberg (Nebenstelle), Hauptstr. 86, 67304 Eisenberg. Telefon 06351-407-401. Termine lassen sich online vereinbaren. Geöffnet Montag 08:00-12:00 und 13:30-15:30 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite14 Abschnitte

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:00-12:00 und 13:30-15:30
Dienstag08:00-12:00 und 13:30-15:30
Mittwoch08:00-12:00
Donnerstag08:00-12:00 und 13:30-17:30
Freitag08:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Wichtig: Diese Zeiten stammen aus einem Kartendienst, nicht von der Behörde. Rufen Sie vor einem Besuch an - besonders, wenn es auf den Termin ankommt.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Kfz-Zulassungsstelle Eisenberg (Nebenstelle)Hauptstr. 86
67304 Eisenberg

Träger: Donnersbergkreis

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

Mit Bus und Bahn

  • Eisenberg Marktplatz etwa 195 m
    Bus
  • Eisenberg Abzweig Bahnhof etwa 307 m
    Bus
  • Eisenberg Bahnhof etwa 421 m
    Bus
  • Bahnhof etwa 422 m
    Bus

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrpläne und Barrierefreiheit der Haltestelle prüfen Sie bitte beim Verkehrsverbund.

Anzeige

Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet von Donnersbergkreis gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 16 Gemeinden.

Gut zu wissen vor Ort

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerechter Eingang · Rollstuhlgerechter Parkplatz · Rollstuhlgerechtes WC
Aufenthalt
In der Regel verbringen Menschen hier 15 Min. bis 1 Std.

Angaben aus öffentlich zugänglichen Geschäftsdaten. Ob eine Rampe wirklich passt oder der Automat Karten nimmt, klären Sie im Zweifel telefonisch.

Was Sie hier erledigen können

Fahrzeug zulassen

Ein Fahrzeug wird dort zugelassen, wo die Halterin oder der Halter den Wohnsitz hat - bei Firmen am Sitz des Unternehmens.

Das brauchen Sie

Gebühr
30,00 Euro - über das Internet (i-Kfz) 12,80 Euro
Dauer
meist am selben Tag, mit Termin

Fahrzeug ummelden

Nach einem Umzug oder Halterwechsel muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Das Kennzeichen darf in vielen Fällen mitgenommen werden.

Das brauchen Sie

Gebühr
27,10 Euro mit neuem Kennzeichen, 23,60 Euro mit dem bisherigen - über das Internet 12,10 beziehungsweise 9,90 Euro
Dauer
meist am selben Tag

Fahrzeug abmelden

Die Außerbetriebsetzung beendet Steuer- und Versicherungspflicht. Das Kennzeichen kann bis zu zwölf Monate reserviert bleiben.

Das brauchen Sie

Gebühr
15,90 Euro - über das Internet 2,10 Euro, also ein Achtel
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich die Kfz-Zulassungsstelle?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die eVB-Nummer der Versicherung bereithalten - ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen.
  • Beim Ab- und Ummelden gehören die Kennzeichenschilder mit; bei einer Erstzulassung gibt es sie noch nicht.
Anzeige

Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AlbisheimAlsenzBischheimBolandenDannenfelsDreisenGöllheimKirchheimbolandenMarnheimMorschheimObermoschelOrbisRockenhausenWinnweilerWinterborn

Kfz-Zulassungsstellen in der Nähe von Eisenberg (Pfalz)

Weitere Ämter in Eisenberg (Pfalz)

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Der Träger bietet eine Online-Terminvergabe an - wählen Sie dort Ihr Anliegen aus. Ob ein Termin Pflicht ist, regelt jede Behörde selbst; ohne Termin sind die Wartezeiten meist deutlich länger.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
Anzeige