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Kfz-Zulassungsstelle Forst (Lausitz)

BrandenburgKreis Spree-Neiße
Das Wichtigste in Kürze

Die Kfz-Zulassungsstelle Forst (Lausitz) finden Sie in der Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz). Telefon 03562-986-13-201.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite13 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Kfz-Zulassungsstelle Forst (Lausitz)Heinrich-Heine-Str. 1
03149 Forst (Lausitz)

Träger: Landkreis Spree-Neiße

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

Mit Bus und Bahn

  • OSZ/Kreisverwaltung etwa 89 m
    Bus
  • Kompetenzzentrum etwa 342 m
    Bus
  • Kompetentzzentrum etwa 386 m
    Bus
  • R.-Wagner-Straße etwa 429 m
    Bus

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrpläne und Barrierefreiheit der Haltestelle prüfen Sie bitte beim Verkehrsverbund.

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet von Landkreis Spree-Neiße gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 11 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Fahrzeug zulassen

Ein Fahrzeug wird dort zugelassen, wo die Halterin oder der Halter den Wohnsitz hat - bei Firmen am Sitz des Unternehmens.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · Zulassungsbescheinigung Teil II · elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) · SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer · Hauptuntersuchung, falls fällig
Gebühr
ortsabhängig - verbindlich ist die zuständige Stelle
Dauer
meist am selben Tag, mit Termin

Fahrzeug ummelden

Nach einem Umzug oder Halterwechsel muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Das Kennzeichen darf in vielen Fällen mitgenommen werden.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · Zulassungsbescheinigung Teil I und II · eVB-Nummer · SEPA-Mandat · Kennzeichenschilder, wenn sie wechseln
Gebühr
ortsabhängig - verbindlich ist die zuständige Stelle
Dauer
meist am selben Tag

Fahrzeug abmelden

Die Außerbetriebsetzung beendet Steuer- und Versicherungspflicht. Das Kennzeichen kann bis zu zwölf Monate reserviert bleiben.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · Zulassungsbescheinigung Teil I · Kennzeichenschilder
Gebühr
ortsabhängig - verbindlich ist die zuständige Stelle
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich die Kfz-Zulassungsstelle?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Kennzeichenschilder und die eVB-Nummer bereithalten - ohne sie geht die Zulassung nicht.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Burg (Spreewald)DrebkauDöbernGubenKolkwitzNeuhausen/SpreePeitzSchenkendöbernSprembergWelzow

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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