Kfz-Zulassungsstelle Neustadt an der Weinstraße
Zuständig für Neustadt an der Weinstraße ist die Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d.Weinstraße, Hindenburgstr. 9a, 67433 Neustadt a.d.Weinstraße. Telefon 06321-855-420. Termine lassen sich online vereinbaren. Geöffnet Montag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 und an 4 weiteren Tagen.
Was möchten Sie erledigen?
Auf dieser Seite12 Abschnitte
- Was möchten Sie erledigen?
- Öffnungszeiten
- Anschrift und Kontakt
- Lage und Anfahrt
- Mit Bus und Bahn
- Wer ist hier zuständig?
- Was Sie hier erledigen können
- Wann brauche ich die Kfz-Zulassungsstelle?
- Vor dem Besuch
- Kfz-Zulassungsstellen in der Nähe von Neustadt an der Weinstraße
- Weitere Ämter in Neustadt an der Weinstraße
- Häufige Fragen
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
| Montag | 08:00-12:00 und 13:00-16:00 |
|---|---|
| Dienstag | 08:00-12:00 und 13:00-16:00 |
| Mittwoch | 08:00-13:00 |
| Donnerstag | 13:00-18:00 |
| Freitag | 08:00-12:00 |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.
Anschrift und Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d.WeinstraßeHindenburgstr. 9a
67433 Neustadt a.d.Weinstraße
Träger: Stadt Neustadt a.d. Weinstraße
- Telefon06321-855-420
- E-Mailkfz-zulassung@neustadt.eu
- Websiteneustadt.eu
- Terminonline vereinbaren (Terminvergabe des Trägers)
- KennzeichenNW
Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Mit Bus und Bahn
Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrpläne und Barrierefreiheit der Haltestelle prüfen Sie bitte beim Verkehrsverbund.
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet von Stadt Neustadt a.d. Weinstraße gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz.
Was Sie hier erledigen können
Fahrzeug zulassen
Ein Fahrzeug wird dort zugelassen, wo die Halterin oder der Halter den Wohnsitz hat - bei Firmen am Sitz des Unternehmens.
Das brauchen Sie
Fahrzeug ummelden
Nach einem Umzug oder Halterwechsel muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Das Kennzeichen darf in vielen Fällen mitgenommen werden.
Das brauchen Sie
Fahrzeug abmelden
Die Außerbetriebsetzung beendet Steuer- und Versicherungspflicht. Das Kennzeichen kann bis zu zwölf Monate reserviert bleiben.
Das brauchen Sie
Wann brauche ich die Kfz-Zulassungsstelle?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Die eVB-Nummer der Versicherung bereithalten - ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen.
- Beim Ab- und Ummelden gehören die Kennzeichenschilder mit; bei einer Erstzulassung gibt es sie noch nicht.
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Weitere Ämter in Neustadt an der Weinstraße
Häufige Fragen
- Brauche ich einen Termin?
- Der Träger bietet eine Online-Terminvergabe an - wählen Sie dort Ihr Anliegen aus. Ob ein Termin Pflicht ist, regelt jede Behörde selbst; ohne Termin sind die Wartezeiten meist deutlich länger.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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