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Kfz-Zulassungsstelle Wasserburg am Inn

BayernKreis RosenheimAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Wasserburg am Inn ist die Kfz-Zulassungsstelle Wasserburg a. Inn (Nebenstelle), Staudhamer Feld 7a, 83512 Wasserburg a. Inn. Telefon 08071-9227-0. Geöffnet Montag 08:15-12:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:15-12:00
Dienstag08:15-12:00 und 14:00-15:30
Mittwoch08:15-12:00 und 14:00-15:30
Donnerstag08:15-12:00 und 14:00-17:00
Freitag08:15-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Kfz-Zulassungsstelle Wasserburg a. Inn (Nebenstelle)Staudhamer Feld 7a
83512 Wasserburg a. Inn

Träger: Landratsamt Rosenheim

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

Mit Bus und Bahn

  • Staudham, Gewerbegebiet etwa 174 m
    Bus
  • Staudham, B304 etwa 232 m
    Bus
  • Edling, Staudhamer Straße etwa 466 m
    Bus

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrpläne und Barrierefreiheit der Haltestelle prüfen Sie bitte beim Verkehrsverbund.

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet von Landratsamt Rosenheim gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 36 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Fahrzeug zulassen

Ein Fahrzeug wird dort zugelassen, wo die Halterin oder der Halter den Wohnsitz hat - bei Firmen am Sitz des Unternehmens.

Das brauchen Sie

Gebühr
30,00 Euro - über das Internet (i-Kfz) 12,80 Euro
Dauer
meist am selben Tag, mit Termin

Fahrzeug ummelden

Nach einem Umzug oder Halterwechsel muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Das Kennzeichen darf in vielen Fällen mitgenommen werden.

Das brauchen Sie

Gebühr
27,10 Euro mit neuem Kennzeichen, 23,60 Euro mit dem bisherigen - über das Internet 12,10 beziehungsweise 9,90 Euro
Dauer
meist am selben Tag

Fahrzeug abmelden

Die Außerbetriebsetzung beendet Steuer- und Versicherungspflicht. Das Kennzeichen kann bis zu zwölf Monate reserviert bleiben.

Das brauchen Sie

Gebühr
15,90 Euro - über das Internet 2,10 Euro, also ein Achtel
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich die Kfz-Zulassungsstelle?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die eVB-Nummer der Versicherung bereithalten - ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen.
  • Beim Ab- und Ummelden gehören die Kennzeichenschilder mit; bei einer Erstzulassung gibt es sie noch nicht.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AmerangAschau im ChiemgauBabenshamBad AiblingBad EndorfBad FeilnbachBernau am ChiemseeBrannenburgBreitbrunn am ChiemseeBruckmühlEdlingEggstättEiselfingFeldkirchen-WesterhamFlintsbach am InnFrasdorfGroßkarolinenfeldKiefersfeldenKolbermoorNeubeuernNußdorf am InnOberaudorfPfaffingPrien am ChiemseePruttingRaublingRiederingRimstingRohrdorfRohrdorf (am Inn)SamerbergSchechenStephanskirchenTuntenhausenVogtareuth

Kfz-Zulassungsstellen in der Nähe von Wasserburg am Inn

  • Kfz-Zulassungsstelle Rosenheim 21 km
    Westerndorfer Str. 88, 83024 Rosenheim · 08031-365-1333
  • Kfz-Zulassungsstelle Ebersberg 16 km
    Kolpingstr. 1, 85560 Ebersberg · 08092-823-341
  • Kfz-Zulassungsstelle Rosenheim 23 km
    Wittelsbacherstraße 53, 83026 Rosenheim · +49 8031 3925353
  • Kfz-Zulassungsstelle Rosenheim 24 km
    Äußere Oberaustraße 4, 83026 Rosenheim · 08031-392-5353

Weitere Ämter in Wasserburg am Inn

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

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