Schulamt Berlin Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Zuständig für Berlin Berliner Landeszentrale für politische Bildung ist das Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Hardenbergstraße 22-24, 10623 Berlin. Telefon +49 30 902274966.
Was möchten Sie erledigen?
Auf dieser Seite11 Abschnitte
- Was möchten Sie erledigen?
- Öffnungszeiten
- Anschrift und Kontakt
- Lage und Anfahrt
- Weitere Standorte in Berlin Berliner Landeszentrale für politische Bildung
- Wer ist hier zuständig?
- Was Sie hier erledigen können
- Wann brauche ich das Schulamt?
- Vor dem Besuch
- Schulämter in der Nähe von Berlin Berliner Landeszentrale für politische Bildung
- Häufige Fragen
Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Berliner Landeszentrale für politische BildungHardenbergstraße 22-24
10623 Berlin
- Telefon+49 30 902274966
- E-Maillandeszentrale@senbjw.berlin.de
- Websiteberlin.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Weitere Standorte in Berlin Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Berlin gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz.
Was Sie hier erledigen können
Einschulung und Zurückstellung
Wer entscheidet, steht im Schulgesetz des jeweiligen Landes. In Nordrhein-Westfalen trifft die Entscheidung über vorzeitige Einschulung und über die Zurückstellung die Schulleitung auf Grundlage des amtsärztlichen Gutachtens (§ 35 Absatz 2 und 3 SchulG NRW); das Schulamt kann dort nur die Zeit der Zurückstellung auf die Schulpflicht anrechnen. Fragen Sie zuerst an der Schule nach.
Das brauchen Sie
Wann brauche ich das Schulamt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Für Gebäude und Ausstattung ist der Schulträger zuständig (die Kommune), für Unterricht und Personal das Schulamt.
- Anträge auf Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung laufen über die Schule, nicht direkt über das Amt.
Schulämter in der Nähe von Berlin Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Häufige Fragen
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
Angaben ändern oder ergänzen