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Schulamt Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

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Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin. Telefon +49 30 902275000. Geöffnet Montag 09:00-12:00 und an 3 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Jetzt geöffnet, bis 18:00 Uhr

Montag09:00-12:00
Dienstag09:00-12:00
Mittwoch09:00-12:00
Donnerstag16:00-18:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und FamilieBernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Weitere Standorte in Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Berlin gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz.

Was Sie hier erledigen können

Einschulung und Zurückstellung

Über vorzeitige Einschulung und Zurückstellung entscheidet die Schulaufsicht auf Antrag - eingereicht wird er über die Schule.

Mitbringen
Geburtsurkunde · Schuleingangsuntersuchung · Begründung des Antrags
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
mehrere Wochen

Wann brauche ich das Schulamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Für Gebäude und Ausstattung ist der Schulträger zuständig (die Kommune), für Unterricht und Personal das Schulamt.
  • Anträge auf Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung laufen über die Schule, nicht direkt über das Amt.
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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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