Schulamt Berlin Bpb:medienzentrum
Zuständig für Berlin Bpb:medienzentrum ist das bpb:medienzentrum Berlin, Krausenstraße 4, 10117 Berlin. Telefon +49 30 2545040.
Was möchten Sie erledigen?
Auf dieser Seite11 Abschnitte
Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
bpb:medienzentrum BerlinKrausenstraße 4
10117 Berlin
- Telefon+49 30 2545040
- Websitebpb.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Weitere Standorte in Berlin Bpb:medienzentrum
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Berlin gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz.
Was Sie hier erledigen können
Einschulung und Zurückstellung
Über vorzeitige Einschulung und Zurückstellung entscheidet die Schulaufsicht auf Antrag - eingereicht wird er über die Schule.
Wann brauche ich das Schulamt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Für Gebäude und Ausstattung ist der Schulträger zuständig (die Kommune), für Unterricht und Personal das Schulamt.
- Anträge auf Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung laufen über die Schule, nicht direkt über das Amt.
Schulämter in der Umgebung
Häufige Fragen
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
Angaben ändern oder ergänzen