Kfz-Zulassungsstelle Gera
Die Kfz-Zulassungsstelle Gera finden Sie in der Wiesestr. 125, 07548 Gera. Telefon 0365-838-2450. Termine lassen sich online vereinbaren. Geöffnet Montag 09:00-12:00 und 14:00-17:00 und an 3 weiteren Tagen.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
| Montag | 09:00-12:00 und 14:00-17:00 |
|---|---|
| Dienstag | 09:00-12:00 und 14:00-17:00 |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00-12:00 und 14:00-18:00 |
| Freitag | 09:00-12:00 |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.
Anschrift und Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle GeraWiesestr. 125
07548 Gera
Träger: Stadt Gera
- Telefon0365-838-2450
- E-Mailkfz-zulassung@gera.de
- Websitegera.de
- Terminonline vereinbaren (Terminvergabe des Trägers)
- KennzeichenG
Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Mit Bus und Bahn
Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrpläne und Barrierefreiheit der Haltestelle prüfen Sie bitte beim Verkehrsverbund.
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Gera gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 2 Gemeinden.
Was Sie hier erledigen können
Fahrzeug zulassen
Ein Fahrzeug wird dort zugelassen, wo die Halterin oder der Halter den Wohnsitz hat - bei Firmen am Sitz des Unternehmens.
Fahrzeug ummelden
Nach einem Umzug oder Halterwechsel muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Das Kennzeichen darf in vielen Fällen mitgenommen werden.
Fahrzeug abmelden
Die Außerbetriebsetzung beendet Steuer- und Versicherungspflicht. Das Kennzeichen kann bis zu zwölf Monate reserviert bleiben.
Wann brauche ich die Kfz-Zulassungsstelle?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Kennzeichenschilder und die eVB-Nummer bereithalten - ohne sie geht die Zulassung nicht.
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Weitere Ämter in Gera
Häufige Fragen
- Brauche ich einen Termin?
- Der Träger bietet eine Online-Terminvergabe an - wählen Sie dort Ihr Anliegen aus. Ob ein Termin Pflicht ist, regelt jede Behörde selbst; ohne Termin sind die Wartezeiten meist deutlich länger.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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