Wohnung anmelden oder ummelden
In Deutschland besteht eine grundsätzliche Meldepflicht, so dass man sich beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes anmelden muss. Steht ein Umzug an, muss dementsprechend eine Ummeldung des Wohnsitzes erfolgen. Eine Abmeldung ist dahingegen ein sehr seltener Fall, der aber durchaus auch eintreten kann. Wer sich beispielsweise zu einer Auswanderung entschließt und seiner deutschen Heimat den Rücken kehrt, muss sich beim bisherigen Einwohnermeldeamt abmelden. Die bestehenden Meldepflichten gelten nicht nur für den Erstwohnsitz, sondern auch für den Zweitwohnsitz. Dieser kann unabhängig vom Erstwohnsitz an-, um- und abgemeldet werden. Grundsätzlich ist dabei auch stets auf die behördlichen Fristen Rücksicht zu nehmen, um sich unnötigen Ärger zu ersparen.
Der Bezug einer neuen Wohnung ist mit einigem Aufwand verbunden, schließlich muss erst einmal der Umzug bewerkstelligt werden. Gleichzeitig darf die Bürokratie nicht gänzlich außer Acht gelassen werden. Bürgerinnen und Bürger können online beispielsweise hier auf Aemter.info recherchieren, sollten aber zugleich mit dem örtlichen Einwohnermeldeamt in Kontakt treten. Vielerorts können die Meldeangelegenheiten aber auch komfortabel im Bürgerbüro erledigt werden. Es sind folglich stets die kommunalen Gegebenheiten zu beachten.
Wohnsitz anmelden
Aufgrund der Meldepflicht muss ein neuer Wohnsitz in Deutschland innerhalb von zwei Wochen angemeldet werden. Die Anmeldung hat beim örtlichen Einwohnermeldeamt zu erfolgen, wobei auch die Bürgerämter teilweise zuständig sind und die betreffenden Angelegenheiten regeln. Hier ist gegebenenfalls bei der Kommune zu erfragen, wo man sich anmelden kann. Nach dem Bezug einer Wohnung oder eines Hauses, ist eine Anmeldung des Wohnsitzes jedenfalls unumgänglich. Damit es dabei keine Schwierigkeiten gibt, sollte man nicht nur wissen, wo man vorstellig werden sollte, sondern zudem auch die folgenden Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Kinderausweise oder Geburtsurkunden der zum Haushalt gehörenden Kinder
- gegebenenfalls Kauf- oder Mietvertrag
- gegebenenfalls Wohnungsgeberbestätigung
- gegebenenfalls Vollmacht bei Vertretung
Wohnsitz ummelden
Der Anmeldung eines Wohnsitzes geht typischerweise ein Umzug voraus, sofern man nicht erstmals seinen Wohnsitz in Deutschland anmeldet. Folglich liegt zumeist eine Ummeldung vor, die beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt in die Wege zu leiten ist. Die Ummeldung des Wohnsitzes erfolgt stets am neuen Wohnort und muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist stattfinden. Wer innerhalb der Kommune umzieht, kann vielfach einen vereinfachten Ummeldeschein nutzen, muss aber dennoch eine Ummeldung vornehmen. Zuweilen können die Formulare aber online heruntergeladen und daheim ausgefüllt werden. Mit dem ausgefüllten Dokument kann man dann beim Amt persönlich vorsprechen und die Abläufe etwas beschleunigen. Ob und in welcher Höhe Gebühren für die Ummeldung des Wohnsitzes anfallen, variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Die typischen Unterlagen darf man dabei jedoch auf keinen Fall vergessen:
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Kinderausweise oder Geburtsurkunden der zum Haushalt gehörenden Kinder
- gegebenenfalls Vollmacht bei Vertretung
- gegebenenfalls Kauf- oder Mietvertrag
- gegebenenfalls Wohnungsgeberbestätigung
Wohnsitz abmelden
Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb Deutschlands umziehen, müssen sich um die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt kümmern, ihren früheren Wohnsitz aber nicht abmelden. Aufgrund der allgemein herrschenden Meldepflicht ist es nur in wenigen Fällen zulässig, den deutschen Wohnsitz abzumelden. In der Regel bestehen hier nur die folgenden Optionen:
- Wohnungsaufgabe
Wird ein Wohnsitz aufgegeben, ohne durch einen neuen ersetzt zu werden, kann eine Abmeldung erforderlich sein. Wer also obdachlos wird, muss seinen Wohnsitz abmelden. Weitaus häufiger tritt ein solcher Fall aber ein, wenn ein Zweitwohnsitz ersatzlos aufgegeben wird. - Umzug ins Ausland
Menschen, die in einem anderen Land einen Neuanfang wagen und ihre deutsche Heimat verlassen, können und müssen ihren Wohnsitz ebenfalls abmelden. Zu diesem Zweck wenden sie sich an das Einwohnermeldeamt ihres bisherigen Wohnortes und zeigen dort an, dass sie ins Ausland ziehen. Unter diesen Voraussetzungen wird dann die Abmeldung des Wohnsitzes vollzogen.
Wohnsitz-Abmeldungen sind folglich seltene Ausnahmen, die für die meisten Menschen nicht relevant sind. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich schließlich nicht abmelden, sondern vollzieht die Ummeldung, indem er sich am neuen Wohnort beim Einwohnermeldeamt anmeldet.
5 Quicktipps für die Ummeldung des Wohnsitzes
Im Falle eines Umzuges muss man einerseits die alte Wohnung räumen und andererseits das neue Domizil zu einem Zuhause machen. Der Lebensmittelpunkt verschiebt sich, was wiederum zu weitreichenden Umstellungen im alltäglichen Leben führt.
Erforderliche Behördengänge dürfen dennoch nicht außer Acht gelassen werden. Nachfolgend gibt es daher fünf kurze Tipps zur Ummeldung.
- Unterscheiden Sie zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung!
- Beachten Sie die zweiwöchige Frist für die Ummeldung!
- Nehmen Sie die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes vor!
- Beachten Sie, dass eine Ummeldung des Wohnsitzes nur erforderlich ist, wenn die neue Wohnung für mehr als sechs Monate bezogen wird.
- Bedenken Sie, dass die Ummeldung frühestens am Umzugstag vorgenommen werden kann!
Checkliste rund um die Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsgeberbestätigung ist vielen Menschen zwar fremd, aber seit einigen Jahren ein wichtiges Dokument für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Zum besseren Verständnis gibt es nachfolgend eine kleine Checkliste:
- Eine Wohnungsgeberbestätigung kann vom Eigentümer, vom Hauptmieter oder von der Hausverwaltung ausgestellt werden.
- Durch die Wohnungsgeberbestätigung wird der Einzug der betreffenden Person bestätigt.
- Der Mietvertrag allein reicht bei der Anmeldung eines Wohnsitzes nicht aus, da es stets der Wohnungsgeberbestätigung bedarf.