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Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Führerscheinstelle Braubach

Rheinland-PfalzRhein-Lahn-Kreiskein eigenes Amt vor Ort
Das Wichtigste in Kürze

In Braubach gibt es keine eigene Führerscheinstelle. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde Lahnstein in Lahnstein, etwa 6 Kilometer entfernt. Telefon 02621/914-710.

Warum nicht in Braubach?

Fahrerlaubnisse werden nicht von den Gemeinden erteilt, sondern von den Landkreisen und kreisfreien Städten. Braubach gehört zum Gebiets im Rhein-Lahn-Kreis - deshalb ist die dortige Behörde auch für Sie zuständig, unabhängig davon, wo Sie arbeiten oder Ihre Fahrschule besuchen.

Alle Angaben zur Fahrerlaubnisbehörde Lahnstein

Was möchten Sie erledigen?

Öffnungszeiten

Jetzt geöffnet, bis 11:30 Uhr

Montag08:30-11:30
Dienstag08:30-11:30
Mittwoch08:30-11:30
Donnerstag08:30-11:30
Freitag08:30-11:30
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Wichtig: Diese Zeiten gelten für Stadtverwaltung Lahnstein insgesamt. Die Fachstelle kann davon abweichen - fragen Sie im Zweifel telefonisch nach.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Die zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde LahnsteinWestallee 5
56112 Lahnstein

Träger: Stadtverwaltung Lahnstein

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Lage und Entfernung

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

Mit Bus und Bahn

  • Oberlahnstein, Bahnhof etwa 56 m
    Bus
  • Oberlahnstein etwa 84 m
    Bahn
  • Salhofplatz etwa 109 m
    Bus
  • Turmplatz etwa 192 m
    Bus

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrpläne und Barrierefreiheit der Haltestelle prüfen Sie bitte beim Verkehrsverbund.

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Was Sie hier erledigen können

Führerschein umtauschen

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen gestaffelt gegen einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert - es sind weder Prüfungen noch eine ärztliche Untersuchung nötig.

Das brauchen Sie

Gebühr
26,50 Euro (25,50 Euro Umstellung plus 1,00 Euro) - bei Direktversand durch die Bundesdruckerei 6,50 Euro mehr
Dauer
in der Regel drei bis vier Wochen bis zur Abholung

Führerschein verloren oder gestohlen

Bei Verlust oder Diebstahl stellt die Fahrerlaubnisbehörde einen Ersatz aus. Bei Diebstahl gehört die polizeiliche Anzeige dazu.

Das brauchen Sie

Gebühr
26,50 Euro - den verbindlichen Betrag nennt die Behörde vor Ort
Dauer
in der Regel drei bis vier Wochen

Fahrerlaubnis erstmals beantragen

Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts gestellt, meist vermittelt über die Fahrschule. Er kann vor der theoretischen Prüfung eingereicht werden.

Das brauchen Sie

Gebühr
40,80 Euro an die Behörde (5,10 Euro Antragsprüfung, 35,70 Euro Erteilung) - dazu Fahrschule, Sehtest, Erste Hilfe und Passbild
Dauer
je nach Behörde vier bis sechs Wochen

Wann brauche ich die Führerscheinstelle?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Für ein biometrisches Passfoto vorher zum Fotografen; Automaten in der Behörde gibt es nicht überall.

Wann muss ich umtauschen?

Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Bis wann muss ich umtauschen?

Der Pflichtumtausch läuft gestaffelt bis zum 19. Januar 2033. Maßgeblich ist bei Papierführerscheinen Ihr Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr.

Papierführerschein (bis 31.12.1998)

GeburtsjahrFrist
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Kartenführerschein (1999 bis 18.01.2013)

AusstellungsjahrFrist
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Stand 5. September 2026.

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Häufige Fragen

Kann ich zu einer anderen Stelle gehen?
Nein. Zuständig ist ausschließlich die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Andere Stellen dürfen Ihren Antrag nicht bearbeiten.
Wie weit ist es von Braubach aus?
Nach Lahnstein sind es rund 6 Kilometer Luftlinie. Planen Sie Fahrzeit und Öffnungszeiten mit ein.
Was kostet der Umtausch?
Der Pflichtumtausch kostet 26,50 Euro, zuzüglich 6,50 Euro bei Direktversand.
Geht das auch online?
Viele Kreise nehmen den Antrag online entgegen. Das fertige Dokument müssen Sie in der Regel persönlich abholen oder sich gegen Gebühr zuschicken lassen.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

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