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Kfz-Zulassungsstelle Norderstedt

Schleswig-HolsteinKreis SegebergAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Die Kfz-Zulassungsstelle Norderstedt (Nebenstelle) finden Sie in der Oststr. 20, 22844 Norderstedt. Telefon 04551-951-8600. Geöffnet Montag 07:30-12:00 und 13:30-15:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag07:30-12:00 und 13:30-15:00
Dienstag07:30-12:00 und 13:30-15:00
Mittwoch07:30-12:00 und 13:30-15:00
Donnerstag07:30-12:00 und 13:30-15:00
Freitag07:30-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Kfz-Zulassungsstelle Norderstedt (Nebenstelle)Oststr. 20
22844 Norderstedt

Träger: Landkreis Segeberg

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

Mit Bus und Bahn

  • Harkshörn, Harckesheyde (Ost) etwa 135 m
    Bus
  • Harkshörn, Mühlenweg (Ost) etwa 408 m
    Bus
  • Harksheide, Falkenbergstraße (Nord) etwa 511 m
    Bus
  • Harkshörn, Gewerbecentrum Mühlenweg etwa 550 m
    Bus

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrpläne und Barrierefreiheit der Haltestelle prüfen Sie bitte beim Verkehrsverbund.

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Segeberg gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 21 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Fahrzeug zulassen

Ein Fahrzeug wird dort zugelassen, wo die Halterin oder der Halter den Wohnsitz hat - bei Firmen am Sitz des Unternehmens.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · Zulassungsbescheinigung Teil II · elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) · SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer · Hauptuntersuchung, falls fällig
Gebühr
ortsabhängig - verbindlich ist die zuständige Stelle
Dauer
meist am selben Tag, mit Termin

Fahrzeug ummelden

Nach einem Umzug oder Halterwechsel muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Das Kennzeichen darf in vielen Fällen mitgenommen werden.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · Zulassungsbescheinigung Teil I und II · eVB-Nummer · SEPA-Mandat · Kennzeichenschilder, wenn sie wechseln
Gebühr
ortsabhängig - verbindlich ist die zuständige Stelle
Dauer
meist am selben Tag

Fahrzeug abmelden

Die Außerbetriebsetzung beendet Steuer- und Versicherungspflicht. Das Kennzeichen kann bis zu zwölf Monate reserviert bleiben.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · Zulassungsbescheinigung Teil I · Kennzeichenschilder
Gebühr
ortsabhängig - verbindlich ist die zuständige Stelle
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich die Kfz-Zulassungsstelle?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Kennzeichenschilder und die eVB-Nummer bereithalten - ohne sie geht die Zulassung nicht.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AlvesloheBad BramstedtBad SegebergBoostedtBornhövedEllerauFuhlendorfGroßenaspeHenstedt-UlzburgItzstedtKaltenkirchenKisdorfLeezenLentföhrdenNaheRicklingSülfeldTrappenkampWahlstedtWensin

Kfz-Zulassungsstellen in der Umgebung

  • Kfz-Zulassungsstelle Hamburg (Nebenstelle) 6 km
    Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg · 040-42858-0
  • Kfz-Zulassungsstelle Hamburg 20 km
    Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg · 040-42858-0
  • Kfz-Zulassungsstelle Hamburg (Nebenstelle) 17 km
    Schnackenburgallee 43, 22525 Hamburg · 040-42858 3200
  • Strassenverkehrsamt Pinneberg 16 km
    Flensburger Str. 1A, 25421 Pinneberg

Weitere Ämter in Norderstedt

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

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