Ämter.INFO
Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Standesamt Barth

Mecklenburg-VorpommernKreis Vorpommern-RügenAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Das Amt Barth finden Sie in der Teergang 2, 18356 Barth. Telefon +49 38231 370. Geöffnet Montag 09:00-16:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag09:00-16:00
Dienstag09:00-18:00
Mittwoch09:00-12:00
Donnerstag09:00-16:00
Freitag09:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Amt BarthTeergang 2
18356 Barth

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

Anzeige

Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist die Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde. Eine Nachbargemeinde kann Ihr Anliegen nicht bearbeiten, auch wenn sie näher liegt.

Was Sie hier erledigen können

Eheschließung anmelden

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Wohnorts - geheiratet werden darf danach bundesweit.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass beider Partner · beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister · erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr
je nach Bundesland und Kommune verschieden
Dauer
die Anmeldung gilt sechs Monate

Geburtsurkunde beantragen

Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsorts, nicht das des Wohnorts.

Mitbringen
Personalausweis · Angaben zu Geburtsdatum und -ort
Gebühr
landesrechtlich verschieden
Dauer
oft sofort, per Post wenige Tage

Sterbefall beurkunden

Der Tod ist dem Standesamt des Sterbeorts spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen (§ 28 Personenstandsgesetz).

Mitbringen
ärztliche Todesbescheinigung · Personalausweis der verstorbenen Person · Geburts- oder Eheurkunde
Gebühr
landesrechtlich verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich das Standesamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Für Urkunden ist immer das Standesamt des Ereignisorts zuständig - bei der Geburtsurkunde also der Geburtsort, nicht der Wohnort.
  • Beliebte Trautermine sind Monate im Voraus vergeben. Fragen Sie früh nach freien Terminen.
  • Standesbeamte sind bei Beurkundungen nicht weisungsgebunden (§ 2 Absatz 2 Personenstandsgesetz) - Auskünfte gelten deshalb verbindlich.
Anzeige

Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Ahrenshagen-DaskowBaabeBad SülzeBergen auf RügenBinzFranzburgGarz/RügenGrimmenInsel HiddenseeKramerhofMarlowNieparsOstseebad BinzPrerowProhnPutbusRibnitz-DamgartenSagardSamtensSassnitzSchaprodeSellinStralsundSundhagenSüderholzTribseesVelgastZingst

Standesämter in der Umgebung

  • Standesamt 24 km
    Im Kloster 12, 18311 Ribnitz-Damgarten · +49 3821 8934331
  • Standesamt 24 km
    Schillstraße 5 - 7, 18439 Stralsund · +49 3831 252263
  • Standesamt Sanitz 39 km
    Rostocker Str. 19, 18190 Sanitz · +49 38209 48025
  • Standesamt Graal-Müritz 33 km
    Ribnitzer Str. 21, 18181 Graal-Müritz · +49 38206 81175

Weitere Ämter in Barth

Häufige Fragen

Wo bekomme ich meine Geburtsurkunde?
Beim Standesamt des Geburtsorts. Wohnen Sie inzwischen woanders, können Sie die Urkunde dort schriftlich oder online anfordern - Ihr heutiges Standesamt kann sie nicht ausstellen.
Wie lange gilt die Anmeldung zur Eheschließung?
Sechs Monate. Verstreicht die Frist, muss die Anmeldung wiederholt werden.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
Anzeige