Standesamt Hamburg Alstertal Einwohnerangelegenheiten
Zuständig für Hamburg Alstertal Einwohnerangelegenheiten ist der Standort Alstertal Einwohnerangelegenheiten, Wentzelplatz 9, 22391 Hamburg. Telefon +49 40 42881-5276.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Standort Alstertal EinwohnerangelegenheitenWentzelplatz 9
22391 Hamburg
- Telefon+49 40 42881-5276
- E-Maile.alstertal@hamburgservice.de
- Websitehamburg.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Weitere Standorte in Hamburg Alstertal Einwohnerangelegenheiten
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist die Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde. Eine Nachbargemeinde kann Ihr Anliegen nicht bearbeiten, auch wenn sie näher liegt.
Was Sie hier erledigen können
Eheschließung anmelden
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Wohnorts - geheiratet werden darf danach bundesweit.
Geburtsurkunde beantragen
Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsorts, nicht das des Wohnorts.
Sterbefall beurkunden
Der Tod ist dem Standesamt des Sterbeorts spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen (§ 28 Personenstandsgesetz).
Wann brauche ich das Standesamt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Für Urkunden ist immer das Standesamt des Ereignisorts zuständig - bei der Geburtsurkunde also der Geburtsort, nicht der Wohnort.
- Beliebte Trautermine sind Monate im Voraus vergeben. Fragen Sie früh nach freien Terminen.
- Standesbeamte sind bei Beurkundungen nicht weisungsgebunden (§ 2 Absatz 2 Personenstandsgesetz) - Auskünfte gelten deshalb verbindlich.
Standesämter in der Umgebung
Häufige Fragen
- Wo bekomme ich meine Geburtsurkunde?
- Beim Standesamt des Geburtsorts. Wohnen Sie inzwischen woanders, können Sie die Urkunde dort schriftlich oder online anfordern - Ihr heutiges Standesamt kann sie nicht ausstellen.
- Wie lange gilt die Anmeldung zur Eheschließung?
- Sechs Monate. Verstreicht die Frist, muss die Anmeldung wiederholt werden.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
Angaben ändern oder ergänzen