Standesamt Magdeburg
Das Landeshauptstadt Magdeburg Standesamt finden Sie in der Humboldtstraße 11, 39112 Magdeburg. Telefon +49 391 5404211. Geöffnet Montag 09:00-12:00 und an 2 weiteren Tagen.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
| Montag | 09:00-12:00 |
|---|---|
| Dienstag | 09:00-12:00 und 14:00-17:30 |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00-12:00 |
| Freitag | geschlossen |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.
Anschrift und Kontakt
Landeshauptstadt Magdeburg StandesamtHumboldtstraße 11
39112 Magdeburg
- Telefon+49 391 5404211
- Websitemagdeburg.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Weitere Standorte in Magdeburg
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist die Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde. Eine Nachbargemeinde kann Ihr Anliegen nicht bearbeiten, auch wenn sie näher liegt.
Was Sie hier erledigen können
Eheschließung anmelden
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Wohnorts - geheiratet werden darf danach bundesweit.
Geburtsurkunde beantragen
Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsorts, nicht das des Wohnorts.
Sterbefall beurkunden
Der Tod ist dem Standesamt des Sterbeorts spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen (§ 28 Personenstandsgesetz).
Wann brauche ich das Standesamt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Für Urkunden ist immer das Standesamt des Ereignisorts zuständig - bei der Geburtsurkunde also der Geburtsort, nicht der Wohnort.
- Beliebte Trautermine sind Monate im Voraus vergeben. Fragen Sie früh nach freien Terminen.
- Standesbeamte sind bei Beurkundungen nicht weisungsgebunden (§ 2 Absatz 2 Personenstandsgesetz) - Auskünfte gelten deshalb verbindlich.
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Häufige Fragen
- Wo bekomme ich meine Geburtsurkunde?
- Beim Standesamt des Geburtsorts. Wohnen Sie inzwischen woanders, können Sie die Urkunde dort schriftlich oder online anfordern - Ihr heutiges Standesamt kann sie nicht ausstellen.
- Wie lange gilt die Anmeldung zur Eheschließung?
- Sechs Monate. Verstreicht die Frist, muss die Anmeldung wiederholt werden.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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