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Standesamt Neubukow

Mecklenburg-VorpommernLandkreis RostockAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Neubukow ist das Meldestelle/Wohngeldstelle Standesamt, Panzower Landweg 1, 18233 Neubukow. Telefon +49 38294 70250.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite13 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Meldestelle/Wohngeldstelle StandesamtPanzower Landweg 1
18233 Neubukow

  • Telefon+49 38294 70250
  • Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Weitere Standorte in Neubukow

  • Stadt Neubukow Standesamt 1 km
    Am Markt 1, 18233 Neubukow · +49 38294 169759

Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Landkreis Rostock gemeldet sind - das sind 31 Gemeinden.

Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.

Was Sie hier erledigen können

Eheschließung anmelden

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Wohnorts - geheiratet werden darf danach bundesweit.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass beider Partner · beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister · erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr
je nach Bundesland und Kommune verschieden
Dauer
die Anmeldung gilt sechs Monate

Geburtsurkunde beantragen

Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsorts, nicht das des Wohnorts.

Mitbringen
Personalausweis · Angaben zu Geburtsdatum und -ort
Gebühr
landesrechtlich verschieden
Dauer
oft sofort, per Post wenige Tage

Sterbefall beurkunden

Der Tod ist dem Standesamt des Sterbeorts spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen (§ 28 Personenstandsgesetz).

Mitbringen
ärztliche Todesbescheinigung · Personalausweis der verstorbenen Person · Geburts- oder Eheurkunde
Gebühr
landesrechtlich verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich das Standesamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Für Urkunden ist immer das Standesamt des Ereignisorts zuständig - bei der Geburtsurkunde also der Geburtsort, nicht der Wohnort.
  • Beliebte Trautermine sind Monate im Voraus vergeben. Fragen Sie früh nach freien Terminen.
  • Standesbeamte sind bei Beurkundungen nicht weisungsgebunden (§ 2 Absatz 2 Personenstandsgesetz) - Auskünfte gelten deshalb verbindlich.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Admannshagen-BargeshagenBad DoberanBentwischBroderstorfBützowDummerstorfElmenhorst/LichtenhagenGnoienGraal-MüritzGüstrowJördenstorfKrakow am SeeKritzmowKröpelinKühlungsbornLaageLalendorfLambrechtshagenNienhagen (Amt Bad Doberan-Land)Papendorf (Warnow)RerikRoggentinRostockRövershagenSanitzSatowSchwaanSteinhagen (Vorpommern)Tessin (bei Rostock)Teterow

Standesämter in der Umgebung

  • Stadt Neubukow Standesamt 1 km
    Am Markt 1, 18233 Neubukow · +49 38294 169759
  • Standesamt Wismar 20 km
    Rathaus, Am Markt 1, 23966 Wismar · +49 3841 2511055
  • Standesamt 18 km
    Severinstraße 6, 18209 Bad Doberan · +49 38203 915295
  • Standesamt 36 km
    Am Markt 1, 19406 Sternberg · +49 3847 444519

Weitere Ämter in Neubukow

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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