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Standesamt Ransbach-Baumbach

Rheinland-PfalzWesterwaldkreisAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Das Standesamt Ransbach-Baumbach finden Sie in der Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach. Telefon +49 2623 86145. Geöffnet Montag 08:00-12:00 und 14:00-15:30 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:00-12:00 und 14:00-15:30
Dienstag08:00-16:00
Mittwoch08:00-12:00 und 14:00-15:30
Donnerstag08:00-18:00
Freitag08:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Standesamt Ransbach-BaumbachRheinstraße 50
56235 Ransbach-Baumbach

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist die Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde. Eine Nachbargemeinde kann Ihr Anliegen nicht bearbeiten, auch wenn sie näher liegt.

Was Sie hier erledigen können

Eheschließung anmelden

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Wohnorts - geheiratet werden darf danach bundesweit.

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass beider Partner · beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister · erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr
je nach Bundesland und Kommune verschieden
Dauer
die Anmeldung gilt sechs Monate

Geburtsurkunde beantragen

Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsorts, nicht das des Wohnorts.

Mitbringen
Personalausweis · Angaben zu Geburtsdatum und -ort
Gebühr
landesrechtlich verschieden
Dauer
oft sofort, per Post wenige Tage

Sterbefall beurkunden

Der Tod ist dem Standesamt des Sterbeorts spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen (§ 28 Personenstandsgesetz).

Mitbringen
ärztliche Todesbescheinigung · Personalausweis der verstorbenen Person · Geburts- oder Eheurkunde
Gebühr
landesrechtlich verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich das Standesamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Für Urkunden ist immer das Standesamt des Ereignisorts zuständig - bei der Geburtsurkunde also der Geburtsort, nicht der Wohnort.
  • Beliebte Trautermine sind Monate im Voraus vergeben. Fragen Sie früh nach freien Terminen.
  • Standesbeamte sind bei Beurkundungen nicht weisungsgebunden (§ 2 Absatz 2 Personenstandsgesetz) - Auskünfte gelten deshalb verbindlich.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AlpenrodBad Marienberg (Westerwald)Bad Marienberg (Westerwald)Dernbach (Westerwald)EitelbornHachenburgHeiligenrothHerschbachHeuzertHundsangenHöhnHöhr-GrenzhausenIrmtrautMontabaurMündersbachNeuhäuselNisterNistertalPottumRennerodSelters (Westerwald)SiershahnWesterburgWirges

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Häufige Fragen

Wo bekomme ich meine Geburtsurkunde?
Beim Standesamt des Geburtsorts. Wohnen Sie inzwischen woanders, können Sie die Urkunde dort schriftlich oder online anfordern - Ihr heutiges Standesamt kann sie nicht ausstellen.
Wie lange gilt die Anmeldung zur Eheschließung?
Sechs Monate. Verstreicht die Frist, muss die Anmeldung wiederholt werden.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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