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Bürgeramt Hoyerswerda

SachsenKreis BautzenAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Das Bürgeramt Stadt Hoyerswerda finden Sie in der Salomon-Gottlob-Frentzel-Straße 1, 02977 Hoyerswerda. Telefon +49 3571 456456. Geöffnet Montag 08:30-13:00 und an 3 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Jetzt geöffnet, bis 18:00 Uhr

Montag08:30-13:00
Dienstag08:30-12:00 und 14:00-18:00
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30-12:00 und 14:00-18:00
Freitag08:30-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Bürgeramt Stadt HoyerswerdaSalomon-Gottlob-Frentzel-Straße 1
02977 Hoyerswerda

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Weitere Standorte in Hoyerswerda

  • Bürgeramt Standort Hoyerswerda, Landratsamt Bautzen 0 km
    Schloßpl. 2, 02977 Hoyerswerda · +49 3591 525111511

Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Kreis Bautzen gemeldet sind - das sind 47 Gemeinden.

Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.

Was Sie hier erledigen können

Wohnsitz anmelden oder ummelden

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen Gemeinde anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters · bei Familien: Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden
Gebühr
die Anmeldung selbst ist gebührenfrei
Dauer
meist sofort am Schalter

Personalausweis beantragen

Der Ausweis wird persönlich beantragt; das Lichtbild muss biometrisch sein.

Mitbringen
bisheriger Ausweis oder Reisepass · biometrisches Lichtbild · bei Erstantrag: Geburtsurkunde
Gebühr
27,60 Euro unter 24 Jahren, sonst 46,00 Euro
Dauer
Herstellung etwa zwei bis vier Wochen

Beglaubigung

Kopien und Unterschriften werden für amtliche Zwecke beglaubigt.

Mitbringen
Original des Dokuments · Personalausweis
Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
sofort

Wann brauche ich das Bürgeramt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die Wohnungsgeberbestätigung stellt der Vermieter aus - ohne sie ist keine Anmeldung möglich.
  • Viele Bürgerämter arbeiten nur nach Termin. Ohne Termin kann die Wartezeit lang werden.
  • Für den Ausweis muss jede Person persönlich erscheinen, auch Kinder.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

ArnsdorfBautzenBernsdorfBischofswerdaBretnig-HauswaldeBurkauCunewaldeDemitz-ThumitzDoberschau-GaußigElsterheideElstraGroßdubrauGroßharthauGroßnaundorfGroßpostwitz/OberlausitzGroßröhrsdorfGödaHaselbachtalHochkirchKamenzKubschützKönigsbrückKönigswarthaLautaLaußnitzLichtenbergLohsaMalschwitzNeschwitzNeukirch/LausitzOhornOttendorf-OkrillaOßlingPulsnitzRadebergRadiborSchirgiswalde-KirschauSchmölln-PutzkauSchwepnitzSohland an der SpreeSteinaSteinigtwolmsdorfWachauWeißenbergWilthenWittichenau

Bürgerämter in der Umgebung

  • Bürgeramt Standort Hoyerswerda, Landratsamt Bautzen 0 km
    Schloßpl. 2, 02977 Hoyerswerda · +49 3591 525111511
  • Bürgerbüro 11 km
    An d. Schule 3, 03130 Spremberg · +49 3564 22106
  • Bürgerbüro Spremberg/Grodk 18 km
    Bahnhofstraße 1, 03130 Spremberg · +49 3563 340331
  • Bürgerbüro 19 km
    Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg · +49 3573 8701350

Weitere Ämter in Hoyerswerda

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

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