Bürgeramt Metzingen
Zuständig für Metzingen ist das Rathaus - Bürgerbüro, Stuttgarter Straße 2, 72555 Metzingen. Telefon +49 7123 925222.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Rathaus - BürgerbüroStuttgarter Straße 2
72555 Metzingen
- Telefon+49 7123 925222
- Websitemetzingen.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist die Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde. Eine Nachbargemeinde kann Ihr Anliegen nicht bearbeiten, auch wenn sie näher liegt.
Was Sie hier erledigen können
Wohnsitz anmelden oder ummelden
Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen Gemeinde anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Personalausweis beantragen
Der Ausweis wird persönlich beantragt; das Lichtbild muss biometrisch sein.
Beglaubigung
Kopien und Unterschriften werden für amtliche Zwecke beglaubigt.
Wann brauche ich das Bürgeramt?
- Ich ziehe um
Wohnsitz anmelden - Wir heiraten
Ausweis ändern lassen - Ich ziehe nach Deutschland
Wohnsitz anmelden - Ich brauche einen Ausweis
Personalausweis beantragen · Beglaubigungen - Ich brauche einen Zweitwohnsitz
Nebenwohnung anmelden - Wir lassen uns scheiden
Meldedaten und Name - Ich brauche ein Führungszeugnis
Führungszeugnis beantragen - Ich reise ins Ausland
Reisepass beantragen - Ich bin Opfer einer Straftat
Gestohlene Papiere ersetzen
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Die Wohnungsgeberbestätigung stellt der Vermieter aus - ohne sie ist keine Anmeldung möglich.
- Viele Bürgerämter arbeiten nur nach Termin. Ohne Termin kann die Wartezeit lang werden.
- Für den Ausweis muss jede Person persönlich erscheinen, auch Kinder.
Für welche Orte gilt das?
Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
Bürgerämter in der Umgebung
Weitere Ämter in Metzingen
Häufige Fragen
- Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit?
- Zwei Wochen nach dem Einzug - so steht es in § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld.
- Muss ich mich beim alten Wohnort abmelden?
- Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht - die neue Gemeinde meldet der alten den Zuzug. Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
Angaben ändern oder ergänzen