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Bürgeramt Neumark

SachsenVogtlandkreisAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Neumark ist das Einwohnermeldeamt, Markt 3, 08496 Neumark. Telefon +49 37600 94118.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

EinwohnermeldeamtMarkt 3
08496 Neumark

  • Telefon+49 37600 94118
  • Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Vogtlandkreis gemeldet sind - das sind 29 Gemeinden.

Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.

Was Sie hier erledigen können

Wohnsitz anmelden oder ummelden

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen Gemeinde anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters · bei Familien: Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden
Gebühr
die Anmeldung selbst ist gebührenfrei
Dauer
meist sofort am Schalter

Personalausweis beantragen

Der Ausweis wird persönlich beantragt; das Lichtbild muss biometrisch sein.

Mitbringen
bisheriger Ausweis oder Reisepass · biometrisches Lichtbild · bei Erstantrag: Geburtsurkunde
Gebühr
27,60 Euro unter 24 Jahren, sonst 46,00 Euro
Dauer
Herstellung etwa zwei bis vier Wochen

Beglaubigung

Kopien und Unterschriften werden für amtliche Zwecke beglaubigt.

Mitbringen
Original des Dokuments · Personalausweis
Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
sofort

Wann brauche ich das Bürgeramt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die Wohnungsgeberbestätigung stellt der Vermieter aus - ohne sie ist keine Anmeldung möglich.
  • Viele Bürgerämter arbeiten nur nach Termin. Ohne Termin kann die Wartezeit lang werden.
  • Für den Ausweis muss jede Person persönlich erscheinen, auch Kinder.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Adorf/VogtlandAuerbach/VogtlandBad BrambachBad ElsterEllefeldElsterbergFalkenstein/Vogtl.Falkenstein/VogtlandKlingenthalLengenfeldMarkneukirchenMuldenhammerNetzschkauNeustadt/Vogtl.Oelsnitz/Vogtl.Oelsnitz/VogtlandPausa-MühltroffPlauenPöhlReichenbach im VogtlandRodewischRosenbach/VogtlandSchöneck/Vogtl.Schöneck/VogtlandSteinbergTheumaTreuenWeischlitz

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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