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Bürgeramt Schwarzach

Baden-WürttembergNeckar-Odenwald-KreisAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Schwarzach ist das Bürgerbüro KOMM-IN, Am Markt 2, 74869 Schwarzach. Telefon +49 6262 9209 0.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Bürgerbüro KOMM-INAm Markt 2
74869 Schwarzach

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist die Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde. Eine Nachbargemeinde kann Ihr Anliegen nicht bearbeiten, auch wenn sie näher liegt.

Was Sie hier erledigen können

Wohnsitz anmelden oder ummelden

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen Gemeinde anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).

Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass · Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters · bei Familien: Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden
Gebühr
die Anmeldung selbst ist gebührenfrei
Dauer
meist sofort am Schalter

Personalausweis beantragen

Der Ausweis wird persönlich beantragt; das Lichtbild muss biometrisch sein.

Mitbringen
bisheriger Ausweis oder Reisepass · biometrisches Lichtbild · bei Erstantrag: Geburtsurkunde
Gebühr
27,60 Euro unter 24 Jahren, sonst 46,00 Euro
Dauer
Herstellung etwa zwei bis vier Wochen

Beglaubigung

Kopien und Unterschriften werden für amtliche Zwecke beglaubigt.

Mitbringen
Original des Dokuments · Personalausweis
Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
sofort

Wann brauche ich das Bürgeramt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die Wohnungsgeberbestätigung stellt der Vermieter aus - ohne sie ist keine Anmeldung möglich.
  • Viele Bürgerämter arbeiten nur nach Termin. Ohne Termin kann die Wartezeit lang werden.
  • Für den Ausweis muss jede Person persönlich erscheinen, auch Kinder.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AdelsheimAglasterhausenBilligheimBinauBuchen (Odenwald)Buchen (Odenwald)ElztalFahrenbachHardheimHaßmersheimHüffenhardtLimbach (Baden)MosbachMudauNeckargerachObrigheimOsterburkenRavensteinRosenbergSchefflenzSeckachWaldbrunn (Odenwald)Walldürn

Bürgerämter in der Umgebung

  • BürgerBüro 14 km
    Obere Kirchstraße 1, 74906 Bad Rappenau · +49 7268 222
  • Sinsheim Bürgerbüro 15 km
    Rathaus Sinsheim, Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim · +49 7261 404136
  • Bürgerbüro Bad Rappenau 17 km
    Kirchpl. 4, 74906 Bad Rappenau · +49 7264 9220
  • Bürgerbüro Zimmerhof 17 km
    Meißener Weg 3, 74906 Bad Rappenau

Weitere Ämter in Schwarzach

Häufige Fragen

Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit?
Zwei Wochen nach dem Einzug - so steht es in § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Muss ich mich beim alten Wohnort abmelden?
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht - die neue Gemeinde meldet der alten den Zuzug. Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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