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Bürgeramt Lauffen am Neckar

Baden-WürttembergKreis HeilbronnAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Das Stadtverwaltung Lauffen am Neckar: Bürgerbüro mit Touristinfo finden Sie in der Bahnhofstraße 50, 74348 Lauffen am Neckar. Telefon +49 7133 20770. Geöffnet Montag 08:00-17:00 und an 5 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:00-17:00
Dienstag08:00-17:00
Mittwoch08:00-17:00
Donnerstag08:00-17:00
Freitag08:00-17:00
Samstag09:00-13:00
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Stadtverwaltung Lauffen am Neckar: Bürgerbüro mit TouristinfoBahnhofstraße 50
74348 Lauffen am Neckar

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist die Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde. Eine Nachbargemeinde kann Ihr Anliegen nicht bearbeiten, auch wenn sie näher liegt.

Was Sie hier erledigen können

Wohnsitz anmelden oder ummelden

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen Gemeinde anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).

Das brauchen Sie

Gebühr
die Anmeldung selbst ist gebührenfrei
Dauer
meist sofort am Schalter

Personalausweis beantragen

Der Ausweis wird persönlich beantragt; das Lichtbild muss biometrisch sein.

Das brauchen Sie

Gebühr
27,60 Euro unter 24 Jahren, sonst 46,00 Euro
Dauer
Herstellung etwa zwei bis vier Wochen

Beglaubigung

Kopien und Unterschriften werden für amtliche Zwecke beglaubigt.

Das brauchen Sie

Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
sofort

Wann brauche ich das Bürgeramt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die Wohnungsgeberbestätigung stellt der Vermieter aus - ohne sie ist keine Anmeldung möglich.
  • Viele Bürgerämter arbeiten nur nach Termin. Ohne Termin kann die Wartezeit lang werden.
  • Für den Ausweis muss jede Person persönlich erscheinen, auch Kinder.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AbstattBad FriedrichshallBad RappenauBad WimpfenBeilsteinBrackenheimCleebronnEllhofenEppingenErlenbachFleinGemmingenGundelsheim (Württemberg)GüglingenHardthausen am KocherIlsfeldIttlingenJagsthausenKirchardtLangenbrettachLehrensteinsfeldLeingartenLöwensteinMassenbachhausenMöckmühlNeckarsulmNeckarwestheimNeudenauNeuenstadt am KocherNordheimObersulmOedheimOffenauRoigheimSchwaigernTalheim (Landkreis Heilbronn)UntereisesheimUntergruppenbachWeinsbergWiddernWüstenrotZaberfeld

Bürgerämter in der Nähe von Lauffen am Neckar

  • Bürgeramt Horkheim 5 km
    Schleusenstraße 18, 74081 Heilbronn · +49 7131 251118
  • Bürgeramt Sontheim 6 km
    Hauptstraße 7, 74081 Heilbronn · +49 7131 589150
  • Bürgeramt Besigheim 9 km
    Marktpl. 12, 74354 Besigheim · +49 7143 80780
  • Bürgeramt Böckingen 8 km
    Großgartacher Straße 61, 74080 Heilbronn · +49 7131 563801

Weitere Ämter in Lauffen am Neckar

Häufige Fragen

Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit?
Zwei Wochen nach dem Einzug - so steht es in § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Muss ich mich beim alten Wohnort abmelden?
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht - die neue Gemeinde meldet der alten den Zuzug. Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

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